Beschäftigte im Kreis Olpe sollen „Recht auf Weiterbildung“ bekommen


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Kreis Olpe. Arbeitsplätze für die Digitalisierung fit machen: Beschäftigte im Kreis Olpe sollen ein „Recht auf Weiterbildung“ bekommen. Das fordert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) mit Blick auf den rasanten Wandel der Arbeitswelt.


Nach Angaben des Statistischen Landesamtes haben im Jahr 2017 lediglich elf Prozent der Erwerbstätigen im Kreis Olpe an einer beruflichen Weiterbildung teilgenommen. Das sind zwar rund 8000 Menschen – „aber angesichts der Umbrüche in vielen Branchen noch viel zu wenige“, sagt Isabell Mura von der NGG Südwestfalen.

Neue Anforderungen reichten von der intelligenten Lagerlogistik in der Ernährungsindustrie bis hin zu Fremdsprachenkenntnissen im Hotel. „Insbesondere viele ältere Beschäftigte sind dafür nicht gewappnet. Doch den Umgang mit neuer Betriebssoftware lernt man nicht einfach nebenbei“, so Mura. Und nicht jeder schaffe es, nach Feierabend noch zur Volkshochschule zu gehen.
„Qualifizierungsoffensive“ gefordert
Die NGG fordert deshalb eine „Qualifizierungsoffensive“ von Betrieben und Politik. Nur mit einem gesetzlich verankerten „Recht auf lebenslanges Lernen“ könnten heimische Beschäftigte den Anschluss an die technische Entwicklung halten.

Bisher wird die berufliche Weiterbildung allein zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer – etwa per Tarifvertrag – geregelt. Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht. Isabell Mura: „Gerade in vielen kleinen Betrieben wie Bäckereien oder Restaurants ist das ein Problem. Wegen der dünnen Personaldecke gewähren Chefs oft keine freien Tage für die Weiterbildung – obwohl diese am Ende der Firma nutzt.“
Nachholbedarf bei Ungelernten
Großen Nachholbedarf gebe es insbesondere bei ungelernten Kräften, so die NGG. Nach einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) sind die Jobs von gering Qualifizierten besonders stark von der Digitalisierung bedroht.

Die Gewerkschaft NGG fordert die Bundesregierung dazu auf, beim Thema Weiterbildung „Ernst zu machen“. Im Koalitionsvertrag ist zwar von einer „nationalen Weiterbildungsstrategie“ die Rede. Doch die umfasst bislang lediglich eine Beratung bei der Arbeitsagentur.
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