Berufung: Lennestädter Angeklagter wegen Vergewaltigung verurteilt

Drei statt zuvor zwei Jahre Freiheitsstrafe


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Das Justizgebäude in Siegen. von LG Siegen/Justiz NRW
Das Justizgebäude in Siegen. © LG Siegen/Justiz NRW

Siegen/Lennestadt. Wegen sexuellen Kindesmissbrauchs in drei Fällen, einer davon in Tateinheit mit Vergewaltigung, ist ein 44-Jähriger aus Lennestadt am Montagnachmittag, 5. September, am Landgericht Siegen zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann seine damals 13-Jährige Stieftochter mehrfach gegen ihren Willen an den Brüsten und im Schambereich angefasst hat.


Das Gericht hob das am 14. Januar in Olpe gefällte Urteil auf und gab der Berufung der Staatsanwaltschaft statt. Die Berufung des Angeklagten verwarf die kleine Strafkammer. In erster Instanz war der Angeklagte damals zu einer zweijährigen Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt worden.

Öffentlichkeit ausgeschlossen

Die Plädoyers, das letzte Wort des Angeklagten sowie die Urteilsbegründung fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Nebenklage, vertreten durch Harald Kröning, forderte nach LP-Informationen eine Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten und die Staatsanwaltschaft, vertreten durch Dennis Lotz, zwei Jahre und zwei Monate. Verteidiger Klaus Söbke plädierte für eine zweijährige Bewährungsstrafe für seinen Mandanten.

Der Angeklagte räumte, so erfuhr LokalPlus, in seinem letzten Wort seinen Fehler ein und entschuldigte sich bei den Beteiligten. Zudem beteuerte er, nichts gegen den Willen der damals 13-Jährigen getan zu haben.

Sozialarbeiterin sagt aus

Bevor die Beweisaufnahme endete, hatte noch eine Sozialarbeiterin des Jugendamtes ausgesagt. Der Mann habe seine ehemalige Stieftochter mehrmals beleidigt und angekündigt, entsprechende Beweise vorbringen zu wollen. Das Mädchen habe ihn verführt und er sei nur ein Mann, der nicht habe widerstehen können, habe der Angeklagte gegenüber der Jugendamt-Mitarbeiterin geäußert. Ebenso, dass sie nicht das brave, harmlose Mädchen sei.

Der Angeklagte warf der Jugendamt-Mitarbeiterin vor, dass sie ihn einer Vergewaltigung bezichtigt habe. Dies habe sie nicht getan; habe seine Handlungen jedoch stark verurteilt, betonte die Zeugin.

Geständnis mit Abstrichen

Beim Prozessauftakt am Montag, 29. August, hatte der Angeklagte die Vorwürfe mit Abstrichen gestanden. Das geschädigte Mädchen sagte unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus. Die Vorsitzende Richterin Sabine Metz-Horst hatte hier noch einmal klargestellt, dass das Gesetz sexuelle Handlungen an Kindern unter 14 Jahren verbietet.

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