Berufschancen für Frauen: DGB sieht noch reichlich Verbesserungsbedarf
Forderungen: Umwandlung von Mini-Jobs und „Gute Arbeit“
- Kreis Olpe, 12.02.2017

Bei Berufschancen für Frauen gibt es in Südwestfalen noch viel Luft nach oben: So kommentiert der Deutsche Gewerkschaftsbund Südwestfalen das Ergebnis einer Befragung der Fachhochschule Südwestfalen unter 2000 Frauen aus der Region zu den Themen Lebensqualität und Berufserwartung.

Die DGB-Region Südwestfalen umfasst die Kreise Siegen-Wittgenstein, Olpe und den Hochsauerlandkreis. Hier stellt sich im Bereich der Minijobs, und der Frauenerwerbsquote nach DGB-Angaben, die Situation wie folgt dar:

Der Gewerkschafter sieht Handlungsbedarf zum Beispiel bei der Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und bei der Aufstockung von Teilzeitarbeit. „Hier gilt es eine Menge an Potenzial zu heben und somit die Berufschancen für Frauen zu verbessern. Arbeitgeber müssen sich als ‚Ermöglicher‘ aufstellen und präsentieren“, meint Degenhardt.
Bei den Minijobs erhofft sich der Gewerkschafter ein weiteres Sinken der Zahlen in den Kreisen Siegen-Wittgenstein, dem Hochsauerlandkreis und im Kreis Olpe. Degenhardt: „Die Verantwortlichen im Kreis Olpe haben da wohl aufgrund des Anstiegs im Jahr 2015 von 610 noch einiges an Hausaufgaben zu erledigen. Hier gilt es im Besonderen den weiblichen Beschäftigten weitere Chancen und Perspektiven zu eröffnen.“
Als Chef des DGB in Südwestfalen weist Ingo Degenhardt zudem auf die kürzlich erschienene Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-BöcklerStiftung hin, die deutlich macht, dass fast jeder zweite Minijobber auch nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohns im Januar 2015 im selbigen Jahr weniger als 8,50 Euro in der Stunde verdient hat. „Damit ist der Beweis erbracht, dass Arbeitgeber bei einem erheblichen Teil der Minijobber die Löhne nicht erhöht haben, wie dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Gerade für die geringfügigen Beschäftigten hat die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns eine ganz besondere Bedeutung. Auch hat sich gezeigt, dass geringfügig Beschäftigte – trotz Anspruch häufig keine Lohnfortzahlung bei Krankheit oder im Urlaub erhalten“, so Degenhardt und appelliert an die Arbeitgeber, das Mindestlohngesetz einzuhalten und umzusetzen.
