Beinbruch unter Palmen? Der richtige Versicherungsschutz im Urlaub
Verbraucherzentrale Lennestadt gibt Tipps für Reisen ins Ausland
- Kreis Olpe, 13.08.2026
- Verschiedenes
Lennestadt/Kreis Olpe. Ein Unfall am Strand, plötzliches Fieber im Ferienhaus oder ein Krankenhausaufenthalt fernab der Heimat: Wer im Urlaub medizinische Hilfe benötigt, kann ohne passenden Versicherungsschutz auf erheblichen Kosten sitzen bleiben. Die Verbraucherzentrale NRW in Lennestadt empfiehlt deshalb, vor Reisebeginn genau zu prüfen, welche Leistungen die eigene Krankenversicherung im Ausland übernimmt.

„Das kann aus heiterem Himmel kommen“, sagt Maren Thomassohn von der Verbraucherzentrale NRW in Lennestadt. Wichtig sei deshalb eine Auslandsreisekrankenversicherung. Bei deren Auswahl gebe es allerdings einige Details zu beachten. Vor allem ein längerer Krankenhausaufenthalt außerhalb der EU oder in Staaten ohne Sozialversicherungsabkommen könne schnell teuer werden.
Doch auch bei Reisen innerhalb Europas würden die gesetzlichen Krankenkassen nicht zwangsläufig sämtliche Kosten übernehmen, erklärt die Verbraucherzentrale. Grundsätzlich richte sich die Kostenübernahme dort nach den Leistungen, die Versicherten im jeweiligen Reiseland zustünden. Je nach Land könnten deshalb Zuzahlungen entstehen. Hinzu komme, dass Arztpraxen in Urlaubsorten mitunter privat abrechneten.

Wer eine solche Rechnung anschließend bei seiner Krankenkasse einreiche, erhalte möglicherweise nicht den vollständigen Betrag erstattet. Für einen Rücktransport nach Deutschland komme die gesetzliche Krankenversicherung in der Regel nicht auf.
Die Verbraucherzentrale rät Urlaubern daher, sich neben Hotel, Reiseroute und Ausflügen auch frühzeitig mit ihrem Versicherungsschutz zu beschäftigen. Gesetzlich Versicherte könnten sich beispielsweise bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA) darüber informieren, welche Regelungen im jeweiligen Reiseland gelten.

Eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung könne Kosten übernehmen, die von der regulären Krankenversicherung nicht abgedeckt würden. Beim Abschluss sollte laut Verbraucherzentrale darauf geachtet werden, dass neben notwendigen medizinischen Behandlungen auch die Organisation und die Kosten eines medizinisch sinnvollen Rücktransports nach Deutschland versichert seien.
Vorsicht sei bei Versicherungen geboten, die direkt während einer Online-Reisebuchung angeboten werden. Zwar ließen sich diese bequem abschließen, häufig würden Krankenversicherungen jedoch gemeinsam mit weiteren Leistungen als Paket verkauft. Dazu könne beispielsweise eine Gepäckversicherung gehören, die nicht für jeden Reisenden notwendig sei.
Auch ein Blick auf die Vertragslaufzeit lohne sich. Nach Angaben der Verbraucherzentrale handele es sich teilweise um Jahresverträge, die zunächst günstig angeboten würden, im folgenden Versicherungsjahr aber deutlich teurer werden könnten. Wer mit Kindern reist, sollte zudem prüfen, für welche Familienmitglieder und bis zu welchem Alter der gewählte Tarif gilt.

Bei jüngeren Kindern könne es sinnvoll sein, wenn das sogenannte Rooming-in abgedeckt ist. Damit ist die Mitaufnahme einer Begleitperson im Krankenhaus gemeint. Auch die Organisation und Kostenübernahme für eine Betreuung des Kindes könne wichtig werden, falls die Eltern während der Reise krankheitsbedingt ausfallen.
Bei älteren Kindern sollten Familien überprüfen, ob volljährige Kinder weiterhin vom Familientarif erfasst werden. Besonders genau sollten Menschen mit Vorerkrankungen ihren Versicherungsschutz prüfen.
Schwieriger könne die Absicherung insbesondere dann werden, wenn bereits vor Reisebeginn absehbar sei, dass während des Aufenthalts eine medizinische Behandlung notwendig wird. Unter bestimmten Voraussetzungen könnten gesetzliche Krankenkassen auch bei Aufenthalten außerhalb Europas Behandlungskosten übernehmen.

Dies könne etwa für chronisch Kranke relevant sein, die regelmäßig auf bestimmte Behandlungen angewiesen sind. Eine solche Kostenübernahme sei jedoch an Voraussetzungen geknüpft und sollte unbedingt vor Reisebeginn mit der eigenen Krankenkasse geklärt werden. Wer seinen Versicherungsschutz rechtzeitig prüfe und verschiedene Angebote vergleiche, könne böse finanzielle Überraschungen im Krankheitsfall vermeiden.



