Bei jedem Hinweis auf Kindeswohlgefährdung gilt das 4-Augen-Prinzip

Eingesperrtes Mädchen in Attendorn


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Symbolfoto Misshandlung, Gewalt, Kind von Gerd Altmann/Pixabay.com
Symbolfoto Misshandlung, Gewalt, Kind © Gerd Altmann/Pixabay.com

Düsseldorf/Attendorn. Der Fall des achtjährigen Mädchens, das fast sein ganzes Leben von seiner Mutter und deren Eltern in einem Haus in Attendorn eingesperrt worden ist, hat am Donnerstag, 15. Dezember, erneut den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend des Düsseldorfer Landtags beschäftigt. Auch im Jugendhilfeausschuss des Kreises ging es am Mittwoch, 14. Dezember, um das Thema, das bundesweit Schlagzeilen gemacht hat.


Für die Sitzung hatte NRW-Familienministerin Josefine Paul einen schriftlichen Bericht zum aktuellen Stand vorgelegt. Darin heißt es:

„Unabhängig von den laufenden Ermittlungsverfahren ist der Kreis Olpe weiter selbstständig bemüht, die offenen Fragen in Zusammenhang mit den Vorfällen zu klären und die Abläufe und Strukturen im eigenen Jugendamt zu überprüfen. Hierzu richtete der Landrat des Kreises Olpe eine Projektgruppe ein, die sich mit den Strukturen, Abläufen und Verfahrensstandards befassen und konkrete Empfehlungen zur weiteren Qualitätsentwicklung der Arbeit des Jugendamtes entwickeln soll.

Größere Handlungssicherheit

Ziel ist es, bei der Wahrnehmung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung größere Handlungssicherheit bei Gefährdungseinschätzungen zu erlangen. Dadurch sollen auch die Fachkräfte im Jugendamt gestärkt werden, ihren herausfordernden Aufgaben weiter nachzugehen. Die Fachkräfte des Bezirkssozialdienstes des Kreisjugendamtes Olpe (19,5 Vollzeitäquivalente) waren 2020 für durchschnittlich 41 Hilfeplanfälle, 2021 für durchschnittlich 48 Hilfeplanfälle und 2022 (Stand 31. Oktober) für durchschnittlich 46 Hilfeplanfälle zuständig.

Im Vorgriff auf die Ergebnisse der genannten Projektgruppe und gemäß den erhöhten Mindeststandards wurde der Bezirkssozialdienst mit sechs Stellen verstärkt, die zum 1. Januar besetzt werden.“

Zwei Stellen bisher unbesetzt

Bei der Besetzung dieser Stellen gibt es allerdings aufgrund des Fachkräftemangels Probleme. Das wurde am Mittwochnachmittag, 14. Dezember, in einer Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses des Kreises Olpe deutlich. Auf eine entsprechende Frage der Grünen antwortete die Verwaltung: „Nach der Stellenausschreibung können zum 1. Januar zwei Stellen, zum 1. Februar und zum 1. März jeweils eine weitere Stelle besetzt werden.“ Zwei der sechs neuen Stellen sind somit noch vakant.

Seit 16. November gilt vor dem Hintergrund des Attendorner Falls die Anordnung, dass jeder Hinweis auf eine Kindeswohlgefährdung dem Vier-Augen-Prinzip unterliegt. Das bedeutet, dass die für einen Fall zuständige Fachkraft die Gefährdungseinschätzung und Inaugenscheinnahme mit einer zweiten Fachkraft durchführen muss. Bei anonymen und nicht anonymen Mitteilungen wird laut Auskunft des Kreises nach den gleichen Verfahrensstandards vorgegangen.

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