Befristete Teilzeit nur für 60 Prozent der Beschäftigten im Kreis Olpe möglich
NGG kritisiert Gesetzesentwurf
- Kreis Olpe, 13.10.2018
Kreis Olpe. Mal etwas weniger arbeiten, um Zeit für Kinder, Angehörige oder auch sich selbst zu haben, danach aber wieder voll in den Beruf einsteigen: Für Tausende Beschäftigte im Kreis Olpe soll das ab 2019 per Gesetz möglich sein. Tatsächlich dürften jedoch fast 26.000 Arbeitnehmer im Kreis nicht vom sogenannten Rückkehrrecht in Vollzeit profitieren – weil ihr Betrieb weniger als 45 Mitarbeiter hat. „Das sind 38 Prozent aller Beschäftigten, an denen das Gesetz komplett vorbeigeht“, kritisiert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten.
Auf die Untergrenze von 45 Beschäftigten hatte sich die Große Koalition verständigt. Die Unionsparteien setzten sich in diesem Punkt gegen die SPD durch. Das Gesetz soll noch im Oktober den Bundestag passieren. „In den vielen Kleinbetrieben im Handwerk und in der Gastronomie ist die Teilzeit-Novelle damit reine Makulatur“, sagt NGG-Geschäftsführerin Isabell Mura.
Hinzu kommt: Rund 22.300 Beschäftigte im Kreis Olpe arbeiten laut NGG bereits jetzt in Teilzeit. Nach Angaben der Arbeitsagentur ist ihre Zahl in den letzten zehn Jahren um 18 Prozent gestiegen. „Diesen Menschen bringt das Gesetz auch keine Verbesserungen“, bemängelt Mura. Denn einen Anspruch auf eine Vollzeit-Stelle habe nach den Plänen der Regierung nur, wer vorher schon einmal in Vollzeit gearbeitet hat. Das sei aber in vielen Branchen die Ausnahme. So liegt die Teilzeitquote laut Statistik bei kreisweit 32 Prozent. In Hotels, Pensionen und Restaurants ist der Anteil mit 74 Prozent besonders hoch.
Nach Einschätzung der Gewerkschaft hilft das Gesetz auch kaum gegen Altersarmut, von der Frauen besonders häufig betroffen seien. „Denn Frauen arbeiten überdurchschnittlich oft in Kleinbetrieben oder haben seit vielen Jahren nur einen Halbtagsjob“, so Mura.