Beantragungs-/Anmeldeverfahren für Ladeeinrichtungen im Netzgebiet der Bigge Energie

E-Mobilität


Ladeeinrichtungen für E-Autos müssen angemeldet werden. von © Bigge Energie
Ladeeinrichtungen für E-Autos müssen angemeldet werden. © © Bigge Energie

Kreis Olpe. Erfreulicherweise ist in der Region ein wachsendes Interesse für die Elektromobilität zu beobachten. Um das eigene Fahrzeug schnell und bequem laden zu können, ist eine eigene Ladestation am Firmenstandort oder Wohnhaus oft unerlässlich.


Für die Anmeldung, den Anschluss und Betrieb von Ladestationen legen die technischen Anschlussregeln des VDE neue rechtliche Grundlagen fest. So sind die meisten Ladestationen, genauer gesagt alle Einrichtungen über 3,6 kW Ladeleistung, vor deren Installation unbedingt beim zuständigen Verteilnetzbetreiber anzumelden. In Wenden, Olpe, Drolshagen, Attendorn und Teilen der Gemeinde Finnentrop ist hierfür Bigge Energie zuständig.

Wer Interesse an einer Wallbox bzw. Ladestation hat, sollte sich an seinen Elektriker wenden. Denn Ladeeinrichtungen dürfen nur von eingetragenen Elektroinstallationsunternehmen installiert werden. Auch Bigge Energie berät und bietet verschiedene Wallboxen an.

Ein zusätzlicher Vorteil: Mit einer Wallbox von Bigge Energie ist das Anmeldeverfahren bereits inklusive. Anderenfalls muss die Ladeeinrichtung vom Anschlussnehmer, gemeinsam mit dem Installateur, mit dem auch sonst üblichen Inbetriebsetzungsantrag und dem neuen Datenblatt für Ladeeinrichtungen angemeldet werden.
Netzverträglichkeitsprüfung bei Bigge Energie
Nach Eingang der Formulare wird bei Bigge Energie eine Netzverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Dabei wird geprüft, ob das Stromnetz vor Ort die zusätzlichen Kapazitäten zur Verfügung stellen kann. In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass Anschluss- oder Netzverstärkungen vorgenommen werden müssen. Die Prüfung erfolgt kostenlos. Nach entsprechender Rückmeldung bzw. Freigabe kann die Ladeeinrichtung vom Elektriker installiert werden.

Um den Ausbau der Elektromobilität weiter zu fördern, verzichtet die Bigge Energie auf die Berechnung eines Baukostenzuschusses (BKZ) bis zu einer Ladeleistung von 30 kVA je Netzanschluss. Baukostenzuschüsse würden gemäß Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) bei Überschreitung der Gesamtleistung des Hausanschluss von 30 kVA anfallen. Bei der Bigge Energie stehen mit dieser Ausnahmeregelung je Hausanschluss 30 kVA für Ladeeinrichtungen und weitere 30 kVA für den „sonstigen“ Strombedarf kostenlos zur Verfügung.
Anlagenbetreiber haftet, wenn er sie nicht anmeldet
Wer seine Ladestation nicht anmeldet, riskiert gefährliche Rückwirkungen (Spannungsschwankungen und Oberwellen) auf das Stromnetz und andere darüber versorgte Verbraucher. Im Falle einer daraus resultierenden Störung haftet der Anlagenbetreiber für alle entstehenden Schäden, etwa Bereitschaftseinsätze, defekte Netzanlagen oder defekte Geräte.

„Wir möchten die E-Mobilität weiter in Fahrt bringen. Das geht nur gemeinsam mit allen Beteiligten. Für ein sicheres Stromnetz ist deshalb die Anmeldung unverzichtbar und wir stehen immer gerne rund um die Wallbox und den zuverlässigen Anschluss zur Seite“, betont Ingo Ehrhardt, Geschäftsführer bei Bigge Energie, abschließend.
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