Beantragungs-/Anmeldeverfahren für Ladeeinrichtungen im Netzgebiet der Bigge Energie
E-Mobilität
- Kreis Olpe, 24.09.2019
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Kreis Olpe. Erfreulicherweise ist in der Region ein wachsendes Interesse für die Elektromobilität zu beobachten. Um das eigene Fahrzeug schnell und bequem laden zu können, ist eine eigene Ladestation am Firmenstandort oder Wohnhaus oft unerlässlich.
Wer Interesse an einer Wallbox bzw. Ladestation hat, sollte sich an seinen Elektriker wenden. Denn Ladeeinrichtungen dürfen nur von eingetragenen Elektroinstallationsunternehmen installiert werden. Auch Bigge Energie berät und bietet verschiedene Wallboxen an.
Ein zusätzlicher Vorteil: Mit einer Wallbox von Bigge Energie ist das Anmeldeverfahren bereits inklusive. Anderenfalls muss die Ladeeinrichtung vom Anschlussnehmer, gemeinsam mit dem Installateur, mit dem auch sonst üblichen Inbetriebsetzungsantrag und dem neuen Datenblatt für Ladeeinrichtungen angemeldet werden.
Um den Ausbau der Elektromobilität weiter zu fördern, verzichtet die Bigge Energie auf die Berechnung eines Baukostenzuschusses (BKZ) bis zu einer Ladeleistung von 30 kVA je Netzanschluss. Baukostenzuschüsse würden gemäß Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) bei Überschreitung der Gesamtleistung des Hausanschluss von 30 kVA anfallen. Bei der Bigge Energie stehen mit dieser Ausnahmeregelung je Hausanschluss 30 kVA für Ladeeinrichtungen und weitere 30 kVA für den „sonstigen“ Strombedarf kostenlos zur Verfügung.
„Wir möchten die E-Mobilität weiter in Fahrt bringen. Das geht nur gemeinsam mit allen Beteiligten. Für ein sicheres Stromnetz ist deshalb die Anmeldung unverzichtbar und wir stehen immer gerne rund um die Wallbox und den zuverlässigen Anschluss zur Seite“, betont Ingo Ehrhardt, Geschäftsführer bei Bigge Energie, abschließend.