Badespaß an den Talsperren: Ruhrverband gibt Hinweise

Regeln an Badeseen


 von Symbol Sven Prillwitz
© Symbol Sven Prillwitz

Kreis Olpe. Die Talsperren des Ruhrverbands bieten ein unbeschwertes Freizeitvergnügen, denn auch in diesem Jahr bescheinigt das NRW-Umweltministerium den Badestellen des Ruhrverbands eine „ausgezeichnete“ Badewasserqualität. Ein unbeschwertes Freizeitvergnügen ist allerdings nur möglich, wenn sich alle an die Spielregeln halten. Daher gibt der Ruhrverband folgende Hinweise:


  • In den Wäldern rund um die Talsperren herrscht aktuell extreme Waldbrandgefahr. Es ist daher verboten, dort zu grillen, Lagerfeuer anzuzünden oder die Wälder durch brennende Gegenstände zu gefährden. Das Verbot des Feuermachens gilt insbesondere für die Uferflächen und Uferrandstreifen der Talsperren. Wer dagegen verstößt, begeht nach der Gemeingebrauchsverordnung der Bezirksregierung Arnsberg eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldstrafen geahndet werden kann.  
  • Gerade im Sommer ist das Müllproblem rund um die Talsperren besonders groß. Herumliegender Müll verschandelt nicht nur das Landschaftsbild, sondern verschmutzt auch die Gewässer. Das Entsorgen von Abfällen ist ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldstrafen belegt werden kann. Der Ruhrverband appelliert an alle Besucher, sich rücksichtsvoll zu verhalten und alles wieder mit nach Hause zu nehmen.  

  • Beim Rudern, Paddeln, Tauchen, Surfen, Segeln und Baden ist neben den öffentlich-rechtlichen Bestimmungen die Freizeitordnung des Ruhrverbands für die Talsperren zu beachten, die auf der Internetseite www.ruhrverband.de/sport-freizeit/freizeitordnung abrufbar ist. Auch Schilder rund um die Talsperren informieren über die geltenden Regeln.

  • Angelerlaubnisscheine sind als Tages-, Zweitages-, Wochen- oder Jahresscheine bei den Tourismusbüros im Verbandsgebiet, in Angelgeschäften sowie an ausgewählten Kiosken und Tankstellen rund um die Talsperren erhältlich.
Artikel teilen: