Ausgleichsmaßnahmen: Grüne befürchten mangelhafte Kontrolle
Anfrage zur nächsten Sitzung des Kreistags
- Kreis Olpe, 23.11.2016

Kreis Olpe. Defizite, fehlende Transparenz und die offene Frage nach der rechtlichen Verantwortung: Die Kreistagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen wirft dem Kreis Olpe vor, dass Ausgleichsmaßnahmen in Bau- und Industriegebieten kaum bzw. nur unzureichend realisiert würden. Für die Grünen stellt sich außerdem die Frage, ob die Einhaltung der Naturschutzauflagen, die in Bebauungsplänen geregelt festgelegt werden, von Kommunen und Kreis überhaupt ausreichend geprüft würden. Fred Josef Hansen, Vorsitzender der Kreistagsfraktion der Grünen, nennt die „undurchsichtigen Vorgänge rund um das Baugebiet Vogelwarte II in Altenhundem“ als Auslöser für die Anfrage an den Kreistag. Das Schreiben im Wortlaut:
Als Ursache für die fehlende bzw. mangelnde Umsetzung von Maßnahmen und deren unzureichende Kontrolle der zuständigen Behörden (hier Gemeinden und Kreis) werden immer wieder Zeitmangel, resultierend aus der personellen Unterbesetzung oder fehlendes fachkundiges Personal bzw. fehlende rechtliche Zuständigkeiten genannt.
An unsere Fraktion sind folgende Punkte als Mängel herangetragen worden:
Umsetzungsdefizite: Damit ist eine fehlerhafte oder mangelhafte oder von der ursprünglichen Planung abweichende Realisierung oder Umsetzung der festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen und Gebote gemeint.
Frage: Sind dem Kreis Olpe solche Defizite bekannt?
Kontrolldefizite: Es wird von einer mangelnden und/oder fachlichen Kontrolle der festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen nach und während der Bauzeit berichtet. Kontrollen erfolgen gar nicht oder nur unzureichend, häufig zudem durch nicht ausreichend qualifiziertes Personal, was insbesondere bei Maßnahmen, die profunde Artenkenntnisse oder Kenntnisse über ökologische Zusammenhänge erfordern, zum Teil sehr negative Auswirkungen hat.
- im Gewässerbereich (Dunkers Quellschnecke, Bachbiotope, Quellbereiche)
- CEF-Maßnahmen zur Schaffung von Ersatzhabitaten, (Schlingnatter, Fledermäuse, etc.)
- Anlage und Unterhalt von Wander- oder Biotopverbundkorridore bei seltenen Arten.
Frage: Welche Alternativen zur Überwachung wären aus Sicht des Kreises denkbar?
Frage: Wäre es nicht im Sinne einer ordnungsgemäßen Durchführung aus Sicht des Kreises zwingend notwendig den Kommunen die fachliche Kompetenz unserer unteren Landschaftsbehörde/Naturschutzbehörde anzudienen? (z. B. vertragliche Regelung mit der Bereitstellung von Personal)
Frage: Hält der Kreis Olpe es nicht für sinnvoll die Naturschutzverbände in ein mögliches Monitoring mit einzubinden? (evtl. gegen Kostenerstattung)
Frage: Gibt es im Kreis Olpe überhaupt ein geordnetes Monitoring für alle Flächen, in denen ein entsprechendes Planverfahren durchgeführt worden ist? (Ewigkeitslasten)
Frage: Wenn ja, wie wird überwacht ob
a) die Flächen unterhalten sind und
b) ob notwendige Nachbesserungen durchgeführt werden?
Rechtliche Verantwortung: Frage: Wer trägt die rechtliche Verantwortung, sollten die vermuteten Missstände tatsächlich vorliegen? (Bitte für Kommunen und Kreis getrennt beantworten) Frage: Welche Konsequenzen sind daraus aus Sicht des Kreises zu ziehen?
Mit freundlichem Gruß
Fred Josef Hansen"