Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitz: UWG fordert kompletten Verzicht
- Kreis Olpe, 18.02.2017
- Von Sven Prillwitz
Sven Prillwitz
Redaktion

Kreis Olpe. Wer in NRW als Vorsitzender einen Ausschuss des Rates leitet, hat seit 1. Januar ein Recht auf eine Aufwandsentschädigung. Das sieht das Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung vor. Vor der nächsten Sitzung des Kreisausschusses (20. Februar) und des Kreistages (20. März) fordert die UWG-Fraktion, die Zusatzvergütung für alle Ausschüsse zu streichen und zu diesem Zweck die Hauptsatzung entsprechend zu ändern. Begründung: Die Höhe der Extra-Zahlung falle gemessen am Arbeitsaufwand viel zu hoch aus.

Die zusätzliche Aufwandsentschädigung „schießt jedoch weit über das Ziel hinaus“, denn eine „wesentliche zeitliche Mehrbelastung“ hätten Ausschussvorsitzende nicht, schreibt die UWG. Die Unabhängige Wählergemeinschaft gibt auch zu bedenken, dass die Ausschüsse nicht monatlich zusammenkommen – daher sei eine monatliche Pauschale auch nicht gerechtfertigt. Der Ausschuss für Berufs- und Weiterbildung etwa habe 2016 lediglich an zwei Terminen getagt. Arbeitszeit: insgesamt 2,5 Stunden. „Die dem gegenüberstehende zusätzliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 4159 Euro würde rein rechnerisch auf die Sitzungszeit betrachtet einen Stundensatz zu den Ausschussvorsitzenden in Höhe von 1663 Euro ergeben“, rechnet die UWG vor.
Finales Argument der UWG-Fraktion: „Die finanziellen Auswirkungen der Aufwandsentschädigungen der Ausschussvorsitzenden in Höhe von 33.273 Euro würden den Kreishaushalt zusätzlich belasten und somit die in den Kommunen angespannte Haushaltslage weiter verschärfen.“
