Anträge für Jägerprüfung müssen bis 18. Februar vorliegen


 von Symbol Matthias Clever
© Symbol Matthias Clever

Frauen und Männer, die in diesem Jahr die Jägerprüfung absolvieren möchten, müssen spätestens bis zum 18. Februar einen entsprechenden Antrag beim Kreis Olpe, Fachdienst Ordnung - Untere Jagdbehörde - gestellt haben.


Antragsvordrucke sind dort und im Internet unter www.kreis-olpe.de erhältlich oder werden beim Vorbereitungslehrgang zur Jägerprüfung ausgehändigt. Nähere Informationen gibt Rosel Schnüttgen, Telefon 02761/81228. Die Prüfung, die aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil sowie dem Schießen besteht, findet in der Zeit vom 18. bis 28. April statt. (LP)
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