Angeblicher Kammerjäger kassiert kräftig ab – Frau erstattet Anzeige
Vorsicht bei Handwerkerdiensten
- Kreis Olpe, 03.08.2021
- Blaulicht
Kreis Olpe. Knapp 420 Euro für das Bespritzen eines Insektennestes hat eine 50-jährige Frau aus dem Kreis Olpe einem vermeintlichen Schädlingsbekämpfer gezahlt. Im Nachhinein kam ihr das teuer vor. Sie hat inzwischen bei der Polizei Anzeige wegen Wuchers erstattet.
Die Geschädigte gab an, dass sie am Montag, 26. Juli, im Internet nach einem Kammerjäger recherchiert hatte. Der ihr angezeigte Schädlingsbekämpfer schien zunächst aus Lennestadt zu kommen und sie vereinbarte telefonisch einen Termin.
Einen Tag später kam dann ein Mitarbeiter des Unternehmens mit einem Pkw mit Essener Kennzeichen („E“) und schaute sich das Insektennest an. Er begann umgehend seine Arbeit und spritze eine Flüssigkeit in das Nest. Das war es dann auch schon und der Mann verlangte direkt eine Zahlung von 416,44 Euro in bar.
Die Geschädigte zahlte den Betrag auch. Der Arbeiter weigerte sich jedoch, eine Rechnung zu unterschreiben. Dies kam der Frau im Nachgang komisch vor, sodass sie nach vergleichbaren Leistungen und dem Unternehmen recherchierte. Sie kam zu dem Schluss, dass sie zu viel gezahlt hatte. Daher kontaktierte sie sowohl die Verbraucherzentrale als auch die Polizei.
Die geschilderte Situation ist kein Einzelfall. Im Vertrauen auf einen seriösen Handwerksbetrieb kommt es immer wieder zu solchen Vorfällen. Unseriöse Betriebe nutzen Notsituationen gezielt aus, um hohe (Bar-)Geldbeträge von Verbrauchern zu verlangen. Die Polizei und auch die Verbraucherzentralen raten grundsätzlich, den Kontakt zu heimischen Firmen zu suchen.
Zudem hat die Polizei gemeinsam mit der Verbraucherzentrale NRW Verhaltenshinweise erarbeitet, um unseriöse Handwerkerdienste zu erkennen:
- Wenden Sie sich an örtliche Anbieter.
- Vergleichen Sie die Preise.
- Vereinbaren Sie einen Festpreis.
- Schildern Sie dem Handwerkerdienst genau, was passiert ist.
- Definieren Sie, was genau gemacht werden soll.
- Achten Sie auf Zuschläge.
- Zahlen Sie nur, was Sie vereinbart haben.
- Bitten Sie den Handwerkerbetrieb, eine Rechnung auszustellen.
- Lassen Sie sich nicht nötigen.
Weitere Tipps zum Umgang mit Handwerkernotdiensten erhalten Interessierte auf der Internetseite der Polizei
oder der Verbraucherzentrale NRW.