Amateursport nur noch für Geimpfte und Genesene in NRW erlaubt

Rote Karte für Ungeimpfte


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Symbolfoto.
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Kreis Olpe. Die neue NRW-Landesregierung hat ungeimpften Sportlern nun die rote Karte gezeigt. Die neue Coronaverordnung ist am Mittwoch, 24. November, in Kraft getreten. Diese beinhaltet eine gravierende Veränderung im Amateursport: Die Teilnahme sowohl am Training als auch am Spielbetrieb ist nur noch für Geimpfte und Genesene – also 2 G – möglich.


„Schon vorher hat ja laut Verordnung die 3G-Kontrolle gegolten. Jetzt fällt ein G weg. Vereine bzw. Veranstalter müssen nun beim Betreten der Sportanlage kontrollieren, dass diese Regelung eingehalten wird“, so der FLVW-Kreisvorsitzende Joachim Schlüter.

Die Regelung gelte für Zuschauer, Spieler, Schiedsrichter und Trainer, also alle, die die Sportanlage betreten, gleichermaßen. Joachim Schlüter sieht hierin eine Maßnahme, die es ermöglicht, in Corona-Zeiten verantwortungsvoll Sport im Freien zu betreiben.

„Jeder konnte sich drauf einstellen“

„Vielleicht hat es sogar den Nebeneffekt, dass sich Ungeimpfte solidarisch zeigen und sich impfen lassen“, so der FLVW-Kreisvorsitzende. Dass diese Verschärfung habe kommen müssen, sei eigentlich schon vor zwei Monaten bekannt gewesen. Jeder habe sich eigentlich darauf einstellen können.

Die Maßnahmen hält Joachim Schlüter für verantwortbar. „Sicher bin ich froh, dass der Spielbetrieb nicht eingestellt wird. Ein Saisonabbruch im dritten Jahr hintereinander würde schon große Probleme bereiten!“

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