Alle Großveranstaltungen bis 31. August verboten – Kontaktbeschränkungen bleiben
Kleinere Geschäfte können ab Montag öffnen
- Kreis Olpe, 15.04.2020
- Von Wolfgang Schneider

Kreis Olpe. Bis Ende August wird es keine Großveranstaltungen in Deutschland geben. Darauf haben sich Bundeskanzlerin Angela Merkel und die 16 Ministerpräsidenten am Mittwochnachmittag, 15. April, während einer Videokonferenz geeinigt. Auch ansonsten bleibt das öffentliche Leben durch die Corona-Pandemie auch nach den Osterferien stark eingeschränkt.

NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer teilte dazu am Mittwochabend auf der Internetseite ihres Ministeriums folgendes mit:
„Nach einer Vorbereitungszeit für Schulleitungen, Lehrkräfte und anderes Personal ab dem 20. April sollen die Schulen wenige Tage später für die Schüler wieder öffnen, für die Abschlussprüfungen anstehen. Die Vorbereitungen zur Wiederaufnahme und konkreten Ausgestaltung des Schulbetriebs für die Zeit bis zum 4. Mai werde ich morgen (Donnerstag) im Schulausschuss vorstellen und ebenso auch alle Schulen und Schulträger im Land informieren.“
Das Verbot von Großveranstaltungen bedeutet wohl das Aus für die gesamte Schützenfest-Saison 2020 im Kreis Olpe. Doch auch andere geplante Großveranstaltungen sind betroffen – allem voran die Wendener Kirmes als größtes Volksfest der Region.

Auch das Stadtfest in Altenhundem, das Seenachtsfest in Sondern und Veranstaltungsreihen wie „Donnerstags auf dem Marktplatz“ in Olpe oder die Live-Treffs in Drolshagen wird es in diesem Sommer nicht geben. „Alles sehr schade und dennoch nicht anders möglich, um größeren Schaden zu verhindern“, kommentierte Drolshagens Bürgermeister Ulrich Berghof bei Facebook.
Den Vereinen und Veranstaltern gibt das Verbot von Großveranstaltungen auf der einen Seite Planungssicherheit. Da dies ein Fall von höherer Gewalt ist, müssen sie nicht mit Schadensersatzforderungen von Musikgruppen, Festwirten, Zeltverleihern und Schaustellern rechnen, die bei einer eigenmächtigen Absage von Festen und Veranstaltungen gedroht hätten.

Merkel und die Länderchefs vereinbarten am Mittwochnachmittag aber auch Lockerungen der derzeitigen Beschränkungen. So sollen Einzelhandelsgeschäfte mit einer Fläche bis zu 800 Quadratmetern ab kommenden Montag, 20. April, wieder öffnen dürfen. Frisöre können ab Montag, 4. Mai, ihre Geschäfte wieder öffnen. In beiden Fällen sind aber Schutzkonzepte für Personal und Kunden vorgeschrieben. Gastronomie, Discos und Shopping-Center bleiben weiterhin geschlossen.
Fitness- und Sonnenstudios werden von möglichen Lockerungen wohl nicht profitieren. Das NRW-Oberverwaltungsgericht in Münster hat am Mittwoch entschieden, dass die Corona-Schutzverordnung des Landes rechtens ist. Diese untersagt ausdrücklich den Betrieb von Fitness- und Sonnenstudios, Schwimm- und Spaßbädern sowie Saunen. Ein Fitnessstudio-Betreiber hatte gegen die Verordnung geklagt und verloren.

Merkel sagte, ein falsches Vorpreschen hin zu größeren Lockerungen sei nicht vertretbar. Es gelte, die Erfolge zu sichern, die bisher erreicht worden seien. Auf eine generelle Maskenpflicht konnten sich die Politiker nicht einigen. Sie sprachen die „dringende Empfehlung“ aus, im ÖPNV und beim Einkaufen Schutzmasken zu tragen.
