Aktionswoche Alkohol: Hintergrund Promillegrenzen
Junge Menschen häufig an Verkehrsunfällen beteiligt
- Kreis Olpe, 14.05.2017
Kreis Olpe. Im Rahmen der Aktionswoche „Kein Alkohol unterwegs“ veröffentlicht LokalPlus bis Sonntag, 21. Mai, täglich Informationen rund um den Themenkomplex Alkoholkonsum und daraus resultierende Gefahren.
Seit 2001 liegt die Grenze bei 0,5 Promille. Wer weniger als 0,5 Promille Alkohol im Blut hat, kommt normalerweise straffrei davon. Doch Vorsicht: Wer mit 0,3 Promille Schlangenlinien oder leichtsinnig fährt, Fahrfehler macht oder in einen Unfall verwickelt ist, gilt als relativ fahruntüchtig und kann belangt werden. Denn: Alkohol wirkt wie ein Betäubungsmittel. Es verlängert schon ab 0,2 Promille die Reaktionszeit und steigert die Bereitschaft, riskant zu fahren.
Seit 2007 gilt zusätzlich eine Null-Promille-Grenze für Fahranfänger, die noch in der Probezeit sind und/oder noch nicht 21 Jahre alt sind. Sie dürfen gar keinen Alkohol getrunken haben, wenn sie sich ans Steuer setzen. Bis 0,5 Promille zahlen sie eine Geldbuße in Höhe von 250 Euro, wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen, dazu kommt 1 Punkt im Fahreignungsregister (FAER).
Bereits bei 0,2 bis 0,3 Promille, also nach etwa einem Glas Bier oder Wein, verlängert sich die Reaktionszeit und die Risikobereitschaft nimmt zu. Bis 0,5 Promille ist Autofahren daher nur dann nicht strafbar, wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen und kein Unfall passiert ist. Es ist dagegen strafbar, wenn Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen: 3 Punkte im Fahreignungsregister (FAER), Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre), Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer), mindestens aber 3 Monate Fahrverbot.
- Geldbuße und Fahrverbot, wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen. Erstverstoß: 2 Punkte, 500 Euro Geldbuße, 1 Monat Fahrverbot. Zweitverstoß: 2 Punkte, 1000 Euro Geldbuße, 3 Monate Fahrverbot. Weiterer Verstoß: 2 Punkte, 1500 Euro Geldbuße, 3 Monate Fahrverbot.
- Strafbar, wenn Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen: 3 Punkte Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre), Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)
- Strafbar, wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt: 3 Punkte, Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre), Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer), Schadensersatz, Schmerzensgeld und eventuell Rente an Unfallopfer.
- Strafbar, wenn keine oder Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen: 3 Punkte, Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre), Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)
- Strafbar, wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt: 3 Punkte, Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre), Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer), Schadensersatz; Schmerzensgeld und eventuell Rente an Unfallopfer.