Afrikanische Schweinepest: Neue „Sperrzone I“ künftig als Pufferzone

Infizierte Zone wird zur „Sperrzone II“


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 von Nils Dinkel
© Nils Dinkel

Kreis Olpe. Zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest haben die zuständigen Veterinärbehörden der Kreise Olpe, Siegen-Wittgenstein und Hochsauerlandkreis das betroffene Gebiet in Abstimmung mit dem Landestierseuchenkontrollzentrum (LaTiKo) und dem Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz neu abgegrenzt: Die bisherige infizierte Zone in Teilen der Kreise Olpe, Siegen-Wittgenstein und des Hochsauerlandkreises, in der das Ausbruchsgeschehen stattfindet, wird zur so genannten „Sperrzone II“.


Diese „Sperrzone II“ wird von einer „Sperrzone I“ („Pufferzone“) umgrenzt. Die als Pufferzone fungierende „Sperrzone I“ ist ein rund zehn Kilometer breiter Streifen um die bislang infizierte Zone. Die neue Abgrenzung mit zwei Sperrzonen geht auf eine Vorgabe der EU-Kommission zurück. Die Maßnahmen dienen dem Zweck, in einem lokal begrenzten Gebiet intensivere Maßnahmen zur ASP-Bekämpfung durchzuführen zu können.

„Sperrzone II“ (ehemals Infizierte Zone)

Die Regelungen für die neue „Sperrzone II“ sind mit denen der bisherigen infizierten Zone vergleichbar. Weiterhin gilt in der „Sperrzone II“ ein Jagdverbot – hiervon unberührt bleibt die Nachsuche auf verletztes oder krankes Wild.

Der Besuch im Wald ist weiterhin möglich, solange das Wegegebot eingehalten wird. Weiterhin besteht eine Anleinpflicht für Hunde. Für die Landwirtschaft gibt es Vorgaben bei der Ernte. Des Weiteren gibt es ein Verbot der Freiland- und Auslaufhaltung von Schweinen.

„Sperrzone I“ (neue Pufferzone)

In der ringförmigen „Sperrzone I“ soll verstärkt gejagt werden, um die Wildschweindichte in diesem Bereich zu reduzieren. So kann die Gefahr der Infektion weiterer Wildschweine mit anschließender Verbreitung in bislang nicht betroffene Gebiete verringert werden. Auch in der „Sperrzone I“ bleibt der Besuch im Wald möglich. Eine Anleinpflicht für Hunde gibt es in der entsprechenden Allgemeinverfügung nicht.

Der Kartenausschnitt zeigt die Sperrzonen II (violett) und die grün umrandete Pufferzone (Sperrzone 1). von visualgeoserver.fli.de
Der Kartenausschnitt zeigt die Sperrzonen II (violett) und die grün umrandete Pufferzone (Sperrzone 1). © visualgeoserver.fli.de

Die konkrete Ausdehnung der Sperrzonen sowie die dortigen Vorgaben sind den aktualisierten Allgemeinverfügungen auf der Website des Kreises Olpe zu entnehmen. Dort sind interaktive Karten mit Suchfunktionen hinterlegt. Alle Maßnahmen dienen dazu, eine Beunruhigung und Versprengung der Wildschweine zu vermeiden.

Übertragung vermeiden

Bislang sind 15 verendete Wildschweine in den Kreisen Olpe und Siegen-Wittgenstein von zuständigen Behörden positiv auf ASP getestet worden. Seit dem Ausbruch der ASP bei einer Rotte von Wildschweinen bei Kirchhundem und einem weiteren Wildschwein bei Bad Berleburg gelten bereits Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest über Allgemeinverfügungen.

Als Hauptübertragungsquelle der ASP gilt neben direktem Kontakt zu infizierten Wildschweinen vor allem das Verhalten von Menschen. So kann der Erreger, der außerordentlich lange ansteckungsfähig bleibt, neben Tierkontakten auch über Gegenstände wie Kleidung und Schuhwerk, Werkzeuge, Autoreifen und Transportfahrzeuge oder über Nahrungsmittel wie zum Beispiel ein achtlos entsorgtes Wurstbrot übertragen und verbreitet werden.

Das Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministerium ruft die Öffentlichkeit auf, keine Lebensmittelreste in Wäldern, an Raststätten und in offenen Mülleimern zu entsorgen.

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