Afrikanische Schweinepest: Kadaverfund im Hochsauerlandkreis

Toter Frischling bei Störmecke / Schmallenberg


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 von Nils Dinkel
© Nils Dinkel

Schmallenberg. Im Juni 2025 wurde bei Oberhundem das erste Wildschwein gefunden, das an der Afrikanischen Schweinepest verendet war. Jetzt gibt es auch im Hochsauerlandkreis einen ersten ASP-positiven Fall. Das gibt das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz in einer Pressemitteilung bekannt.


Seit dem Erstfund in Oberhundem werden im Zuge eines landesweiten Monitorings erlegte und tot aufgefundene Wildschweine auf ASP-Viren untersucht. Dabei sind landesweit mehr als 37.800 Tiere negativ untersucht worden, 345 Tiere wurden positiv getestet, und zwar in den Kreisen Olpe und Siegen-Wittgenstein.

Verdachtsfall bestätigt

Aktuell gibt es einen ersten ASP-positiven Fall im Hochsauerlandkreis, in der Nähe von Störmecke bei Schmallenberg. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, hat den Verdachtsfall jetzt bestätigt.

Der Fundort des toten Frischlings befindet sich innerhalb der Sperrzone II, die Teile der Kreise Olpe, Siegen-Wittgenstein und Hochsauerlandkreis umfasst. Stand Donnerstag, 26. Februar, gibt es keine weiteren ASP-positiven Wildschweine in der Nähe des Totfundes. Die Suchteams der ASP-Kadaver-Suchhundestaffel des Landes sowie Einsatzkräfte des Hochsauerlandkreises suchen nun an der Fundstelle auch mit Drohnen nach weiteren verendeten Wildschweinen.

Appell: „An Schutzmaßnahmen halten“

„Wir appellieren an alle, sich streng an die Schutzmaßnahmen der Allgemeinverfügungen des Hochsauerlandkreises und der Kreise Olpe und Siegen-Wittgenstein zu halten und sich vernünftig und umsichtig in der Natur zu verhalten“, so Ministerin Silke Gorißen. „Besucher im Wald müssen das Wegegebot einhalten. Hunde sind an der Leine im betroffenen Gebiet zu führen. Gemeinsam können wir dazu beitragen, die Afrikanische Schweinepest zu bekämpfen.“

An Jäger gerichtet sagte Ministerin Silke Gorißen: „Nach wie vor gilt: Je schneller der Bestand von Schwarzwild im Kerngebiet reduziert ist, umso schneller ist auch die Afrikanische Schweinepest besiegt. Die zielgerichtete Bejagung von Wildschweinen in Abstimmung mit den betroffenen Kreisen ist unerlässlich.“

Ausweitung der Schutzzonen möglich

Schon seit dem ersten Ausbruch der ASP bei Kirchhundem im Juni gelten Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest über Allgemeinverfügungen der Kreise Olpe, Hochsauerlandkreis und Siegen-Wittgenstein. Aktuell stehen der Hochsauerlandkreis, das Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung (LAVE) und das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz in Abstimmung über mögliche Ausweitungen der Schutzzonen.

Weitere Infos

Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie der Hochsauerlandkreis, der Kreis Olpe und der Kreis Siegen-Wittgenstein bitten darum, bei Totfunden von Tieren direkt das zuständige Kreisveterinäramt zu informieren, das unmittelbar die Bergung gefundener Tiere übernimmt. Die aktuell in den Allgemeinverfügungen geltenden Schutzmaßnahmen gegen die weitere Ausbreitung der ASP müssen streng befolgt werden. Dazu gehören Wegegebote, eingeschränkte Vermarktungsmöglichkeiten für Hausschweine, Wildschweine oder erforderlichenfalls eine eingeschränkte land- und forstwirtschaftliche Nutzung.

Mehr Informationen zur Afrikanischen Schweinepest gibt es online.

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