Ärger im Straßenverkehr: Was Sie bei einem Unfall beachten müssen
Neue Serie „Ratgeber Recht“
- Kreis Olpe, 04.01.2020
- Von Julian Voß
Julian Voß
Redaktion
-

Kreis Olpe. Heute startet LokalPlus die neue Serie „Ratgeber Recht“ in Kooperation mit der Olper Kanzlei Dietzmann, Hesse, Dr. Buchmann und Partner. In dieser Folge geht es ums Thema Verkehrsrecht. Rechtsanwalt Julian Voß weiß, was wichtig ist.
1. Sichern Sie die Unfallstelle
Schalten Sie die Warnblinkanlage ein, ziehen Sie Ihre Warnweste an und stellen Sie das Warndreieck, je nach Situation zwischen 50 und 200 Metern Entfernung, auf. Anschließend entfernen Sie sich aus der Gefahrenzone.
2. Verständigen Sie den Notruf
Sofern Personen verletzt sind, wählen Sie die 112, um den Rettungsdienst zu verständigen. Im Übrigen ist es ausreichend, die Polizei (110) zu informieren.
3. Leisten Sie Erste Hilfe
Sie sind verpflichtet, verletzten Personen zu helfen. Haben Sie keine Angst etwas falsch zu machen. Als Laie können Sie für Fehler bei der Erstversorgung nicht haftbar gemacht werden.
4. Dokumentieren Sie den Unfall
Fotografieren Sie die Unfallsituation, fertigen Sie ggfs. eine Unfallskizze an und notieren Sie die Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge. Notieren Sie die Daten der anderen Unfallbeteiligten, wie Anschrift des Fahrzeughalters, gegnerische Versicherung sowie die Vertragsnummer.
Lassen Sie sich auch die Namen und Anschriften von möglichen Unfallzeugen geben. Melden Sie anschließend den Schaden Ihrer Versicherung.
Nicht nur Sie und der Unfallgegner haben ein Interesse an der Unfallabwicklung, sondern auch die eigene Haftpflicht- oder Kaskoversicherung sowie die Versicherungen der anderen Beteiligten. Dabei möchte jede Partei den Fall mit möglichst geringen Kosten für sich abschließen und wird entsprechend handeln.

Ihren Anwalt können Sie frei auswählen. Wenn Sie unverschuldet in den Unfall verwickelt sind, werden die Anwaltskosten von der gegnerischen Versicherung übernommen, ansonsten kommt ggfs. Ihre Rechtsschutzversicherung dafür auf.