Acrylamid-Verordnung tritt Mittwoch in Kraft
Peter Liese: Pragmatische Lösung für den Mittelstand
- Kreis Olpe, 10.04.2018
Kreis Olpe. Die von der EU verabschiedete Acrylamid-Verordnung tritt am Mittwoch, 11. April, in Kraft. Sie soll den gesundheitsschädlichen Stoff Acrylamid, der vor allem in frittierten, gerösteten und gebackenen Produkten, wie Pommes Frites, Kroketten oder Kartoffelchips vorkommt, reduzieren.
Die Verordnung bestimmt verbindliche Verfahrensvorschriften, wie der Acrylamidgehalt in bestimmten Lebensmittelgruppen verringert werden soll. Um die besondere Situation von kleinen Unternehmen, wie zum Beispiel Restaurants und Bäckereien zu berücksichtigen, sind hier pragmatische Lösungen gefunden worden. Deshalb unterstützen auch die betroffene Wirtschaftssektoren wie der Zentralverband des Bäckerhandwerks oder die Europäische Vereinigung der Hotel- und Gastronomiebetrieben die Verordnung.
„Ein großer Teil der Acrylamidbelastung entsteht durch selbst zubereitete Speisen. Hier kann jeder Bürger etwas für seine Gesundheit tun, beispielsweise bei der Zubereitung von Toast, Pommes oder Bratkartoffeln.“ Informationen hat zum Beispiel die Verbraucherzentrale unter dem Link https://www.verbraucherzentrale.de/acrylamid-1 zusammengefasst.