Ab sofort FFP2-Maskenpflicht für Krankenhaus-Besucher


Eine Schutzmaske mit der Kennung KN 95. von pexels.com/Markus Winkler
Eine Schutzmaske mit der Kennung KN 95. © pexels.com/Markus Winkler


Olpe/Lennestadt. Im St. Martinus-Hospital Olpe und im St. Josefs-Hospital in Lennestadt-Altenhundem besteht ab sofort für Besucher eine Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken. Das hat die Katholische Hospitalgesellschaft am Donnerstagnachmittag, 28. Januar, mitgeteilt. Auch für Dienstleister, die in den Krankenhäusern tätig sind, besteht diese Pflicht.

Darüber hinaus herrscht nach wie vor ein grundsätzliches Besuchsverbot. Besuche sind nur in Ausnahmefällen nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt von einer festgelegten Person möglich.

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