Ab Dienstag Kontaktbeschränkungen und 2G beim Sport im Freien
Neue Coronaschutzverordnung
- Kreis Olpe, 27.12.2021
- Gesundheit & Medizin

Kreis Olpe. Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat am Montag, 27. Dezember, die Coronaschutzverordnung an die aktuellen Entwicklungen des Infektionsgeschehens. Sie neue Vorordnung tritt am Dienstag, 28.Dezember, in Kraft und gilt zunächst bis zum 12. Januar.


Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Kontakte:
Wegen der deutlich höheren Aggressivität der Omikron-Variante sind private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen im Innen- und Außenbereich nur noch mit maximal zehn Personen (ohne Begrenzung der Zahl der Hausstände) erlaubt. Kinder bis einschließlich 13 Jahren zählen nicht mit.

Sobald eine ungeimpfte Person teilnimmt, gelten die strengeren Bestimmungen für Ungeimpfte (eigener Hausstand plus zwei Personen eines anderen Hausstands).
Silvester:
In der Silvesternacht sind Ansammlungen von mehr als zehn Personen auf von den örtlichen Behörden zu bestimmenden publikumsträchtigen Plätzen und Straßen untersagt.


Großveranstaltungen:
Überregionale Großveranstaltungen wie Bundesligaspiele dürfen nur nur noch ohne Zuschauer stattfinden. Bei anderen Veranstaltungen gelten Kapazitätsgrenzen und eine Höchstzahl von 750 Zuschauern.
Freizeit:

In Schwimmbädern und bei Wellnessangeboten können keine Masken getragen werden. Deshalb müssen immunisierte Personen dort künftig zusätzlich einen aktuellen, negativen Schnelltestnachweis vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden ist.
Sport:
Dieses 2Gplus gilt auch bei der Sportausübung (Wettkampf und Training) in Innenräumen von Sportstätten sowie beim gemeinsamen Singen von Chormitgliedern, wenn dabei keine Maske getragen wird.

Für die gemeinsame Sportausübung im Freien auf Sportstätten sowie im öffentlichen Raum gilt 2G, es dürfen also nur geimpfte und genesene Personen teilnehmen. Kinder/Jugendliche unter 16 Jahren benötigen in der Zeit vom 27. Dezember bis 9. Januar wegen der Schulferien einen negativen Test.
