2G-Regeln: Wer jetzt noch als geboostert, geimpft oder genesen gilt

Robert-Koch-Institut verkürzt Genesenenstatus


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Symbolfoto. von Pixabay.com
Symbolfoto. © Pixabay.com

Kreis Olpe. Mit der neuen Coronaschutzverordnung des Landes NRW sowie den geänderten RKI-Richtlinien verlieren zahlreiche Menschen ihren Status als Geboosterte oder Genesene.


Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat mit Wirkung zum 15. Januar den Genesenenstatus verkürzt. Statt vorher sechs Monate gilt dieser nun nur noch drei Monate. Als Grundlage für den Genesenenstatus dient ein positiver PCR-Test, der mindestens 27 Tage zurückliegen muss.

Außerdem hat das Land NRW seine Coronaschutzverordnung zum 16. Januar angepasst. Darin heißt es: „Über eine wirksame Auffrischungsimpfung im Sinne dieser Verordnung verfügt eine Person, die insgesamt drei Impfungen mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff erhalten hat.“ Bedeutet: Nötig ist die Grundimmunisierung durch zwei Impfungen plus eine Booster-Impfung. Nach den Vorgaben des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) ist auch beim Impfstoff Johnson & Johnson der Firma Janssen eine zweifache und nicht nur eine einfache Impfung notwendig, um vollständigen Impfschutz zu haben.

Dem Status von Menschen mit drei Impfungen gleichgestellt sind laut der neuen NRW-Schutzverordnung:

  1. geimpfte genesene Personen, also Personen, die eine mittels PCR-Test nachgewiesene Covid-19 Infektion hatten und davor oder danach mindestens eine Impfung erhalten haben
  2. Personen mit einer zweimaligen Impfung, bei denen die zweite Impfung mehr als 14, aber weniger als 90 Tagen zurückliegt
  3. genesene Personen, bei denen der die Infektion bestätigende PCR-Test mehr als 27, aber weniger als 90 Tage zurückliegt


Laumann: Land sorgt für Klarheit

Wer zu einer der genannten Gruppen gehört, kann 2G-Plus-Einrichtungen - also zum Beispiel Gastronomie, Hallenbäder und Fitnessstudios - nutzen, ohne einen tagesaktuellen Test vorlegen zu müssen.

Am Freitag hatten der Bundesrat und das Robert Koch-Institut (RKI) die nötigen Änderungen der bundesrechtlichen Regelungen und Empfehlungen zu den künftigen Isolierungs- und Quarantäne-Regelungen auf den Weg gebracht. Die Änderungen treten ab sofort in Kraft und gelten automatisch auch für Isolierungs- und Quarantäneanordnungen der Behörden, die bereits ergangen sind und noch andere Fristen und Regelungen vorsehen.

„Die von der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossenen Änderungen tragen dem geänderten Infektionsgeschehen in der aktuellen Omikron-Welle Rechnung. Mit der schnellen Umsetzung der Bundesregelungen in Landesrecht sorgen wir nun für Klarheit. Damit haben alle Bürgerinnen und Bürger, aber auch alle Behörden die nötige Planungssicherheit“, erklärte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

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