2G+ für Besucher des St. Martinus- und St. Josefs-Hospitals

FFP2-Maske tragen


Das St. Martinus-Hospital in Olpe. von Nils Dinkel
Das St. Martinus-Hospital in Olpe. © Nils Dinkel

Olpe/Lennestadt. Wie in vielen anderen Bereichen, so gilt auch im St. Martinus-Hospital Olpe und im St. Josefs-Hospital Lennestadt für Besucher stationärer Patienten die 2G+-Regelung.


2G-Plus gilt ausnahmslos für alle Besucher, auch für Personen mit Boosterimpfung. Der Nachweis einer offiziellen Teststelle, der nicht älter sein darf als 24 Stunden sein darf, ist vorzulegen.

Für ambulante Patienten gilt weiterhin die 3G-Regelung (Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden oder PCR-Test nicht älter als 48 Stunden). Notfälle sind von dieser Regelung ausgenommen.

Digitaler QR-Code notwendig

Um Fälschungen vorzubeugen, wird bei Besuchern nur noch der digitale QR-Code akzeptiert (per App oder elektronischer Ausdruck). Ambulante Patienten haben weiterhin die Möglichkeit, alternativ den gelben Papierimpfpass vorzulegen. Zusätzlich ist ein amtlicher Lichtbildausweis zur Identifizierung vorzulegen.

Besuche sind an beiden Standorten täglich bis 20 Uhr gestattet; Ausnahmen bilden die psychiatrischen Stationen (14 bis 20 Uhr) sowie die Intensivstationen (nur nach telefonischer Rücksprache). Jeder Besucher ist verpflichtet, während des gesamten Besuchs eine FFP2-Maske zu tragen.

Artikel teilen: