Zündstoff im Rat der Gemeinde Kirchhundem

Bürgerbegehren landet vorm Verwaltungsgericht


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Kirchhundem. Es wurde diskutiert. Viel. Lange. Kontrovers. Der Rat der Gemeinde Kirchhundem am Donnerstag, 13. Dezember, hatte vor allem eins: viel Zündstoff. Ein Beispiel: das Bürgerbegehren.


Zur Erinnerung: Mitte Juli hatte der Rat mehrheitlich entschieden, dass die Stelle des Beigeordneten für die Gemeinde Kirchhundem neu ausgeschrieben wird. Daraufhin initiierten Renate Kraume (SPD) und Manuel Behle ein Bürgerbegehren, das die ersatzlose Streichung des Beigeordneten und Wahlbeamten vorsieht.

Dafür solle die Stelle des Kämmerers, bei dem es sich um einen Laufbahnbeamten handeln soll, besetzt werden. Beweggrund für die SPD: Die Gemeinde Kirchhundem würde mindestens 10.000 Euro jährlich an Personalkosten sparen.
1870 Unterschriften
1870 Unterschriften haben die Initiatoren des Bürgerbegehrens gesammelt. Am Donnerstag, 13. Dezember, stand es gleich zweimal auf der Tagesordnung im Gemeinderat: Erst sollte über die Zulässigkeit – die von CDU und UK angezweifelt wird – entschieden werden, anschließend sollte eine Entscheidung fallen. Vorneweg: Die hatte sich dann erledigt.

Bevor die Ratsmitglieder sich über das eigentliche Thema austauschten, wurde zuerst diskutiert, ob sich SPD-Fraktionschefin Renate Kraume als Initiatorin überhaupt zu Wort melden dürfe. „Befremdlich“, wunderte sich Kraume. Das Wort ging an Michael Färber (CDU), dessen Meinung auch die UK vertrat.  

„Wir halten das Bürgerbegehren für nicht zulässig“, betonte er. Es sei ausschließlich politisch motiviert: SPD-Fraktion und Bürgermeister wollten damit die mit großer Mehrheit beschlossene Beibehaltung der Beigeordneten-Stelle kippen.
Mogelpackung
Färber weiter: „Das Bürgerbegehren ist eine Mogelpackung.“ Denn: Es werde keine Stelle gestrichen, wie die Initiatoren suggerieren würden, sondern umgewandelt. Dementsprechend käme es nicht zu einer „enormen Kosteneinsparung“, wie die SPD immer wieder behauptete.

Rechtlich sei das Bürgerbegehren unter anderem wegen Formulierungsfehlern nicht haltbar: „Es muss eine konkrete Begründung enthalten, die über den Sachverhalt und die Gründe aufklärt – für den Bürger bleibt aber unklar, worüber er abstimmen soll.“ Färber forderte, ehrlich zum Bürger zu sein.

Gleichzeitig untermauerte Färber noch einmal die Position von CDU und UK: „Die Qualität der Verwaltungsarbeit ohne Beigeordneten wird weiter leiden, wenn die Unterstützung des ohnehin schon überlasteten Bürgermeisters durch einen Beigeordneten wegfällt.“
Wer suchet, der findet
Das Pochen auf Formulierungsfehler wollte Anne Szymczak von den Grünen nicht gelten lassen: „Wenn man einen Fehler sucht, dann findet man ihn auch.“ Und weiter: „Man stellt hier einen Formulierungsfehler in den Raum und unterstellt damit, dass der Kirchhundemer Bürger nicht verstanden hat, was er unterschreibt – ich glaube, die Bürger haben sehr wohl begriffen, worum es da geht.“ Demokratie, so betonte Szymczak, hieße auch, die Meinungen der Bürger ernst zu nehmen.

Fraktionskollegin Eva-Maria Rieke-Trinn stimmte zu: „Der Bürger sieht: Ich stimme mit und werde dann abgebügelt, weil ein „Formfehler“ gefunden wurde.“ Bürgermeister Andreas Reinéry schloss sich den Vorrednerinnen an: „Das ist das erste Bürgerbegehren. Es mag auf den ersten Blick einfach sein, den Bürger um seine Meinung zu fragen, stellt dann aber fest, dass so ein Ablauf mit vielen Fallstricken verbunden ist.“ Der Kern sei doch, so Reinéry abschließend, „dass der Bürgerwillen abgerufen wurde.“
Fehler sind "nicht zu dulden"
Christoph Henrichs hingegen schloss sich der Meinung von Michael Färber an: „Die Argumente müssen schon stichhaltig sein, es ist kein Formulierungsfehler zu dulden.“ Dem Kirchhundemer Bürger sei nicht deutlich geworden, was er da unterschreibe.

Das unterstrich auch Fraktionskollege Dr. Joachim Roloff: „Der Bürger glaubt, dass eine Stelle eingespart wird.“ Und das entspräche nicht den Tatsachen. Mit Blick auf die SPD-Fraktion schloss Roloff: „Ich finde es nicht gut, dass bei einer politischen Niederlage versucht wird, das Ziel auf diesem Weg zu erreichen.“

Renate Kraume indes verteidigte das Bürgerbegehren und die damit verbundene Unterschriftenliste: „Die Begründung darauf muss kurz und knapp formuliert sein.“ Sie betonte, dass das Bürgerbegehren von Anfang an „umfassend transparent durchgeführt wurde. Aus der Formulierung ist eindeutig zu erkennen, dass der im Juli gefasste Ratsbeschluss aufgehoben werden soll.“ 1870 Bürger hätten ihre Unterschrift geleistet: „Diesen Bürgerwillen zu ignorieren halten wir für sehr bedenklich, überheblich und nicht gerechtfertigt.“
Initiatoren kündigen Rechtsweg an
Sämtliche Ausführungen nutzten nichts. Mit 19 Ja-Stimmen aus den Reihen von CDU und UK wurde das Bürgerbegehren für unzulässig erklärt. Die Initiatoren erklärten im Anschluss, nun den Rechtsweg über das Verwaltungsgericht in Arnsberg gehen zu wollen.
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