Windkraft in Kirchhundem: Grüne werfen Gemeinde Verzögerungstaktik vor
Anlagen auf den Albaumer Höhen abgelehnt
- Kirchhundem, 19.05.2022
- Kultur
- Von Hartmut Poggel
Kirchhundem. Verzögert die Gemeinde Kirchhundem den Ausbau von Windkraft auf ihrem Gebiet? Diesen Eindruck hat zumindest Mike Warnecke (Bündnis 90/Die Grünen). Er verweigerte als einziges von zwölf Mitgliedern im Ausschuss für Bauen, Umwelt und Gemeindeentwicklung (ABUG) Kirchhundem die Zustimmung zu einer Beschlussvorlage, den Antrag der „Volkswind GmbH“ auf den Bau von fünf Windenergieanlagen (WEA) mit einer Höhe von 244 Metern auf den „Albaumer Höhen“ abzulehnen.
Warnecke warf der Gemeinde Verzögerungstaktik vor: „Ich kann die Beschlussvorlage, den Antrag abzuweisen, nicht verstehen. Wir sagen, wir wollen erneuerbare Energie in der Gemeinde, aber seit zehn, zwölf Jahren verhindern wir sie.“
Bürgermeister Björn Jarosz widersprach vehement diesem Vorwurf: „Die Gemeinde betreibt keine Verhinderungspolitik. Bei uns sollen Windkraftanlagen entstehen – aber da, wo wir es möchten.“
„Wir können jetzt nicht zustimmen, wenn wir im vergangenen Jahr Windenergieanlagen bei Heinsberg abgelehnt haben. Das wäre ein Präzedenzfall, auf den sich Antragsteller vor Gericht beziehen könnten“, gab Gerhard Stamm (UK) die Meinung der meisten Ausschussmitglieder wieder. Die Gemeinde habe in Rahrbach eine ausgewiesene Vorrangzone.
„Wir sind dabei, eine weitere auszuweisen, aber bevor die Planungen abgeschlossen sind, können wir keine Bauanträge befürworten. Nur mit unserem Vorgehen behalten wir einen Rest an Planungshoheit.“
Peter Nelles (SPD) stieß in das gleiche Horn: „Auch wir können dem Antrag nicht zustimmen, aber ich wünschte mir mehr Tempo in den Planungen.“
Albrecht Sandholz (CDU) rügte die Bezirksregierung in Arnsberg: „Vor ziemlich genau einem Jahr haben wir unsere Stellungnahme zum Regionalplan abgegeben, haben unser Planungsrecht in Sachen Windkraft vollzogen, aber aus Arnsberg ist überhaupt keine Reaktion gekommen.“
Im Beschluss wird die Verwaltung aufgefordert, beim Kreis Olpe einen Aufschub des Antrags um ein Jahr zu erwirken, um am Planungsprozess festhalten zu können.
An den Haupt- und Finanzausschuss (HFA) als zuständigem Gremium wurde der Antrag von drei Rahrbachern auf Höhenbegrenzung von WEA auf Gemeindegebiet verwiesen. Björn Jarosz erläuterte, dass es sich formal nicht um einen Bürgerantrag handele: „Zuständig ist der Haupt- und Finanzausschuss. Wir werden diese ,Anregung` nicht unter den Tisch fallen lassen, sondern dort beraten.“