Windenergie in Kirchhundem: „So viel wie nötig, so wenig wie möglich“
CDU-Fraktion äußert sich in einem Positionspapier
- Kirchhundem, 18.05.2018

Kirchhundem. Die CDU-Fraktion im Kirchhundemer Rat gibt in einer Pressemitteilung ihre Position zum Thema Windenergie in Kirchhundem bekannt. Anbei die Mitteilung des Fraktionsvorsitzenden Michael Färber im Wortlaut.

Dies gelingt nur, wenn Standorte für Windenergieanlagen möglichst weit weg von der Wohnbebauung vorgesehen werden, möglichst solche Standorte mit kaum einsehbaren Windenergieanlagen.

In den in dem seit über sechs Jahren laufenden Planungsprozess ermittelten und vom Rat beschlossenen städtebaulichen Belange als sogenannte weiche Kriterien wie
- Mindestgröße 30 ha zur Vermeidung einer Verspargelung der Landschaft durch Bündelung von mehreren Anlagen für die Gewinnung von Windenergie an einem Konzentrationsstandort sowie an den
- Abstandsflächen zur Wohnbebauung von mindestens 1.000 m im Innen- bzw. 640 m im Außenbereich
Die CDU-Fraktion verfolgt mit der Änderung des Flächennutzungsplanes und Fortsetzung des Planungsverfahren mit dem gefassten Aufstellungsbeschluss das Ziel, mit einer räumlichen Steuerung der künftigen Windenergienutzung bzw. durch die Ausweisung von weiteren Konzentrationszonen für die Windenergie der bundesgesetzlichen Privilegierung von Windenergieanlagen entgegenzuwirken und damit das Gemeindegebiet Kirchhundem vor einer industriellen Versiegelung (Verspargelung) zu schützen.
Wir wollen die gemeindliche Steuerungshoheit behalten und nicht aus der Hand geben, wir wollen nicht, dass sowie Investoren uns diktieren, wo im Gemeindegebiet Windräder errichtet werden. Dabei lassen wir uns von dem Grundsatz leiten „so viel wie nötig, so wenig wie möglich“.
Daher war es konsequent und richtig, dass der Gemeinderat am 6. Oktober 2016 den Beschluss zur Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplans Windenergie gefasst hat, um eine geordnete Entwicklung für die Ausweisung von Standorten für Windenergie unter Berücksichtigung der Belange von Natur und Landschaft sowie anderer Nutzungsansprüche an den Raum sicherstellen zu können. Ziel des sachlichen Teilflächennutzungsplanes ist somit ausschließlich die Steuerung der Windenergienutzung mit dem Ziel, dieser im Gemeindegebiet substanziell Raum einzuräumen.
Leider wurde dieser Beschluss – aus welchen Gründen auch immer – nach fast zwei Jahren noch nicht ortsüblich öffentlich bekannt gemacht.“