Windenergie in Kirchhundem: „So viel wie nötig, so wenig wie möglich“

CDU-Fraktion äußert sich in einem Positionspapier


 von © Frank Wagner / lia
© © Frank Wagner / lia

Kirchhundem. Die CDU-Fraktion im Kirchhundemer Rat gibt in einer Pressemitteilung ihre Position zum Thema Windenergie in Kirchhundem bekannt. Anbei die Mitteilung des Fraktionsvorsitzenden Michael Färber im Wortlaut.


„Bei dem Planungsprozess muss sich die Gemeinde weiter davon leiten lassen, den Menschen zu schützen. Der Natur- und Landschaftsschutz darf nicht vor den Anwohnerschutz gestellt werden, dem Natur- und Landschaftsschutz darf keine höhere Priorität eingeräumt werden als dem Schutz des Menschen.

Dies gelingt nur, wenn Standorte für Windenergieanlagen möglichst weit weg von der Wohnbebauung vorgesehen werden, möglichst solche Standorte mit kaum einsehbaren Windenergieanlagen.
Dosierte Ausweisung
Die Ausweisung zusätzlicher Vorrangzonen muss „dosiert“, mit Augenmaß, mit hoher Transparenz und der notwendigen Sensibilität erfolgen. Eine aufgrund der in Schubladen befindlichen Pläne von zahlreichen Investoren drohenden Umzingelung von Orten wie Benolpe oder Albaum/Heinsberg durch die geballte Errichtung von Windenergieanlagen und die dadurch zu befürchtende optisch bedrängende Wirkung durch Windkraftanlagen muss mit aller Macht und Konsequenz verhindert werden.

In den in dem seit über sechs Jahren laufenden Planungsprozess ermittelten und vom Rat beschlossenen städtebaulichen Belange als sogenannte weiche Kriterien wie
  • Mindestgröße 30 ha zur Vermeidung einer Verspargelung der Landschaft durch Bündelung von mehreren Anlagen für die Gewinnung von Windenergie an einem Konzentrationsstandort sowie an den 
  • Abstandsflächen zur Wohnbebauung von mindestens 1.000 m im Innen- bzw. 640 m im Außenbereich
werden wir im weiteren Planungsverfahren festhalten. Ggf. müssen die Abstandsflächen im weiteren Verfahren noch auf 1.500m – 2.000 m ausgedehnt werden, ohne dass dadurch gefährdet wird, dass der Windenergienutzung im Gemeindegebiet ausreichend in substanzieller Weise Raum geschaffen wird.
Konzentrationsfläche
Unser Ziel ist es, möglichst eine weitere Konzentrationsfläche an der Gemeindegrenze in interkommunaler Abstimmung und in Kooperation mit Nachbarkommunen, wo es eine Vorprägung bzw. Vorbelastung gibt (Beispiele Hilchenbach) oder wo Nachbarkommunen  Konzentrationsflächen für die Windkraft planen (Beispiel Hilchenbach), auszuweisen.

Die CDU-Fraktion verfolgt mit der Änderung des Flächennutzungsplanes und Fortsetzung des Planungsverfahren mit dem gefassten Aufstellungsbeschluss das Ziel, mit einer räumlichen Steuerung der künftigen Windenergienutzung bzw. durch die Ausweisung von weiteren Konzentrationszonen für die Windenergie der bundesgesetzlichen Privilegierung von Windenergieanlagen entgegenzuwirken und damit das Gemeindegebiet Kirchhundem vor einer industriellen Versiegelung (Verspargelung) zu schützen.

Wir wollen die gemeindliche Steuerungshoheit behalten und nicht aus der Hand geben, wir wollen nicht, dass sowie Investoren uns diktieren, wo im Gemeindegebiet Windräder errichtet werden. Dabei lassen wir uns von dem Grundsatz leiten „so viel wie nötig, so wenig wie möglich“.
Wildwuchs an Anlagen
Der immer wieder in die politische Diskussion eingebrachte Stopp oder Verzögerung des Planungsverfahrens mit Hinweis auf die Ausschlusswirksamkeit der einzigen Vorrangzone bei Rahrbach oder den Windenergieerlass des Landes wird zu einem Wildwuchs an Windenergieanlagen in der Gemeinde führen. Genau das wollen wir nicht, das müssen wir verhindern. Mit einer solchen Strategie entziehen wir uns selbst unserer Steuerungsmöglichkeit und müssen die Errichtung von Windenergieanlagen an Standorten in Ortsnähe und bisher nicht vorbelasteten Standorten im gesamten Gemeindegebiet hinnehmen, was wir nicht wollen.

Daher war es konsequent und richtig, dass der Gemeinderat am 6. Oktober 2016 den Beschluss zur Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplans Windenergie gefasst hat, um eine geordnete Entwicklung für die Ausweisung von Standorten für Windenergie unter Berücksichtigung der Belange von Natur und Landschaft sowie anderer Nutzungsansprüche an den Raum sicherstellen zu können. Ziel des sachlichen Teilflächennutzungsplanes ist somit ausschließlich die Steuerung der Windenergienutzung mit dem Ziel, dieser im Gemeindegebiet substanziell Raum einzuräumen.

Leider wurde dieser Beschluss – aus welchen Gründen auch immer – nach fast zwei Jahren noch nicht ortsüblich öffentlich bekannt gemacht.“
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