Welschen Ennest: Verkehrskommission lehnt Zebrastreifen für Ortsdurchfahrt ab

CDU-Antrag


  • Kirchhundem, 01.05.2018
  • Von Sven Prillwitz
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    Sven Prillwitz

    Redaktion

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Welschen Ennest. Ein fehlender zweiter Gehweg und beidseitig angelegte Bushaltestellen: Das sind die beiden Gründe dafür, dass die Verkehrskommission des Kreises Olpe die Einrichtung eines Zebrastreifens auf der Hagener Straße/B517 in Welschen Ennest in Höhe der Hausnummer 25 abgelehnt hat. Die Kirchhundemer CDU-Fraktion hatte sich aus Sicherheitsgründen für einen Fußgängerüberweg ausgesprochen (LokalPlus berichtete).


Auf der dem Haus gegenüberliegenden Straßenseite befindet sich lediglich ein schmaler, unbefestigter Grünstreifen. Damit fehle eine „wichtige Voraussetzung“, denn: Zebrastreifen dürfen nur dort angelegt werden, „wo auf beiden Fahrbahnseiten ein Gehweg oder ein weiterführender Fußweg vorhanden ist“, zitiert die Verkehrskommission in ihrer Stellungnahme aus den Richtlinien für Fußgängerüberwege.

Ein weiteres Ausschlusskriterium: Auf beiden Fahrbahnseiten halten Busse jeweils auf der Straße. Bei – wie in diesem Fall – beidseitig angelegten Haltestellen ergebe sich daraus das Problem, dass haltende Busse immer aus einer Richtung die Sicht auf Fußgänger verdecken, die den Zebrastreifen überqueren. In den Richtlinien heißt es hierzu außerdem, dass eine Bushaltestelle „in Gegenrichtung nicht ebenfalls“ am Fußgängerüberweg liegen dürfe. Das wäre bei der von der CDU vorgeschlagenen Variante allerdings der Fall.
Fraktion hakt das Thema ab
Weitere Punkte, die gegen die Einrichtung eines Zebrastreifens sprechen, zählt Kirchhundems Bürgermeister Andreas Reinéry auf: In beide Richtungen sei die Sicht zum Überqueren der Fahrbahn ausreichend, und im Bereich der Ortsdurchfahrt Welschen Ennest nutzten weder Grundschüler noch Kindergartenkinder die Bushaltestellen. Außerdem dürfe die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs nicht mit einer Geschwindigkeitsreduzierung begründet werden. Diesen Aspekt hatte die CDU in ihrem Antrag genannt.
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Für die Christdemokraten hat sich die Angelegenheit damit erledigt. „Die Rechtslage ist somit eindeutig, so dass wir das Thema einer Fußgängerüberquerung an dieser Stelle nicht weiter verfolgen können“, teilt der Fraktionsvorsitzende Michael Färber mit.
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