Warnung vor dubiosen Abzockern

Verbraucherzentrale: Flüchtlinge sollten bei Handy-Verträgen aufpassen


Die Teilnehmer der Veranstaltung zum Thema dubiose Handy-Verträge für Flüchtlinge.
Die Teilnehmer der Veranstaltung zum Thema dubiose Handy-Verträge für Flüchtlinge.

Ein Smartphone ist für Flüchtlinge die vielleicht wichtigste Verbindung zu Familien und Freunden in der Heimat. Genau das nutzen Kriminelle aus, indem sie dubiose und vor allem überteuerte Handy-Verträge aufsetzen und diese gezielt Asylbewerbern aufdrängen. Anne Hausmann von der Verbraucherzentrale in Lennestadt-Altenhundem hat jetzt zu diesem Thema – auf Einladung der Lenkungsgruppe ehrenamtlicher Helfer („Kirchhundem hilft Flüchtlingen“) und der Gemeinde – einen Vortrag im Feuerwehrgeräthaus in Kirchhundem gehalten.


Viele Flüchtlinge kennen sich laut Hausmann mit hierzulande üblichen Rechtsgeschäften nicht oder kaum aus. Die ihnen von Kriminellen vorgelegten Handyverträge unterschrieben sie fast immer in dem Glauben, dass es sich dabei um ein Schriftstück einer Behörde handle. Diese „viel zu teuren Verträge“ seien zudem oft von Flüchtlingen unterschrieben worden, die kein Wort Deutsch sprechen. Und damit beginne der Ärger, denn sobald der Vertrag unterschrieben ist, häufen sich die Schulden. Deshalb sollten den Flüchtlingen Prepaid-Karten empfohlen werden, so Hausmann. Das Problem: Oft hätten Flüchtlinge schon einen Vertrag bei ihrer Ankunft abgeschlossen. Versuche, einen Schuldenerlass zu erreichen, seien bisher gescheitert, erklärte Hausmann. Das liege auch an den Inkassounternehmen, die die Schulden mit hohem Nachdruck, inklusive Verfahrenskosten und Zinsen, bei den Flüchtlingen eintrieben.
Tipps: Pfändungsschutzkonten und Gang zur Verbraucherzentrale
Den einzigen Ausweg sieht die Schuldnerberaterin in Pfändungsschutzkonten. Dabei dürfe das Inkassounternehmen nur noch dann Geld abheben, wenn die monatlichen Geldeingänge einen Wert von 1070 Euro überschreiten. Die ehrenamtlichen Helfer sind über diese Problematik ausführlich informiert worden. Sie wollen jetzt versuchen, Flüchtlingen zu erklären, dass sie nicht ohne weiteres ein bedrucktes Papier unterschreiben, sondern zunächst bei Helfern nachfragen sollen, um was für ein Schreiben es sich handelt. Sofern bereits eine Unterschrift geleistet worden ist, könne ein Gang zur Verbraucherzentrale angebracht sein, so Hausmann. Von dort könne veranlasst werden, dass der Vertrag rückgängig gemacht wird. Nach dem Vortrag hatten die Anwesenden die Gelegenheit zu einem Austausch untereinander. (LP)
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