Versuchte Vergewaltigung nach zehn Flaschen Bier

Bewährungsstrafe für Kirchhundemer


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 von Adam Fox
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Kirchhundem/Olpe. Vom Olper Amtsgericht ist ein 52-Jähriger aus Kirchhundem am Freitag, 9. April, wegen versuchter Vergewaltigung und sexueller Belästigung zu einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten verurteilt worden. Besonders pikant: das Opfer ist seine zukünftige Ex-Frau.


Das Urteil fällte Richter Richard Sondermann unter Berücksichtigung dessen, dass der 52-Jährige erstmalig in Sachen Vergewaltigung und sexueller Belästigung auffällig geworden ist. In beiden Fällen kam vorsätzliche Körperverletzung hinzu. Von einer Wiederholung ähnlicher Taten könne man im Moment nicht auszugehen, stellte Sondermann fest.

Dennoch machte der Richter dem Mann klar, dass er sich innerhalb der nächsten drei Jahre nichts zu schulden kommen lassen dürfe. So lange gilt für ihn der Bewährungszeitraum. Neben der Bewährungsstrafe wurde der Mann zu 40 Tagessätzen à 30 Euro verurteilt, also 1.200 Euro Strafe. Das Geld fließt an die Organisation „Frauen helfen Frauen".

Tat geschah bereits 2019 unter starkem Alkohleinfluss

Die zur Verurteilung führenden Ereignisse ereigneten sich bereits Mitte Dezember 2019. An einem Samstag war Weihnachtsmarkt in Würdinghausen. Der Angeklagte gab an, er habe dort beim Aufbau des Marktes helfen wollen. Währenddessen habe er schon ein paar Flaschen Bier getrunken.

Danach sei er nach Hause gekommen und gegen 16 Uhr gemeinsam mit Frau und beiden Töchtern wieder zum Weihnachtsmarkt gefahren. Gegen 19 Uhr sei die Familie dann gemeinsam zurückgekehrt. Bis dahin hatte der 52-Jährige nach eigenen Angaben zehn Halbliter-Flaschen Bier intus.

Fremdgeh-Vorwürfe Streitauslöser

Am Abend kam es zum Streit, nachdem der Mann seine Ehefrau des Fremdgehens beschuldigt hatte. Nachdem der Streit zunächst nur verbal verlief, wurde der Angetrunkene gegenüber seiner Frau handgreiflich. Er schubste sie und versuchte sie zu begrapschen. Seine Frau konnte ins Badezimmer flüchten, wo sie auch mehrere Minuten blieb.

Als sie zurückkam, wurde ihr damaliger Ehemann erneut handgreiflich und zerrte sie ins Schlafzimmer. Dort riss er ihr Hose und Unterhose hinunter und würgte sie mit einem Kissen. Während er eine Zeitspanne von zwei bis drei Sekunden für das Würgen angab, behauptete seine Frau, es seien 20 bis 30 Sekunden gewesen.

Frau fuhr direkt zur Polizei

Dann ließ er vor seiner Frau ab. Diese stieg ins Auto und fuhr sofort zur Polizeiwache nach Altenhundem. Dort schilderte sie den Beamten die Ereignisse. Der Noch-Ehemann erhielt in der Nacht einen Platzverweis und musste das Haus verlassen.

Die beiden Töchter hatten vom Vorfall nichts mitbekommen. Während der Vater mit der jüngeren Tochter noch Kontakt hat, besteht zur älteren Tochter kein Kontakt mehr. Inzwischen sind alle aus dem Haus ausgezogen und es wurde verkauft. Die Scheidung der Noch-Eheleute steht zeitnah an.

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