UPDATE: Kirchhundemer Rat beschließt Ausschreibung der Beigeordneten-Stelle
Kuriose Situation wegen Bürgerbegehrens
- Kirchhundem, 15.10.2018
- Von Sven Prillwitz
Sven Prillwitz
Redaktion
Kirchhundem. Es klingt kurios: Ob die seit April vakante Stelle des Beigeordneten neu besetzt oder gestrichen wird, ist angesichts des noch laufenden Bürgerbegehrens derzeit offen. Dennoch schreibt die Gemeinde Kirchhundem die Stelle Ende Oktober öffentlich aus. Das hat der Rat durch die Stimmen von CDU- und UK-Fraktion am Donnerstag, 11. Oktober, mehrheitlich beschlossen.
Bevor infrage kommende Bewerber aber kontaktiert werden, müsse aber die Ratssitzung am 13. Dezember abgewartet werden. „Wir können es angesichts der widerstreitenden Interessen nur so machen“, sagt Reinéry.
Das ist allerdings ein höchst unwahrscheinliches Szenario. Die Fraktionen von CDU und UK bilden in dieser Angelegenheit die Mehrheit im Rat und sprechen sich entschieden gegen eine Abschaffung der Beigeordneten-Stelle aus. Weiterer Kritikpunkt: Das Bürgerbegehren sei nicht zulässig, die Formulierung irreführend. Es werde der Eindruck erweckt, dass eine Stelle ersatzlos gestrichen werden soll in der Verwaltung, sagt CDU-Fraktionschef Michael Färber: „Das stimmt aber nicht. Die Stelle des Beigeordneten als Wahlbeamter soll quasi umgewandelt werden in eine Lebenszeitbeamtenstelle. Anstelle eines vom Rat zu wählenden Beigeordneten soll vom Bürgermeister ein neuer Kämmerer eingestellt werden soll, der zugleich auch Allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters sein soll."
Solange der Rat die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens nicht festgestellt hat, hemmt das Bürgerbegehren nicht das Verfahren zur Wiederbesetzung der Stelle des Beigeordneten.
Wenn der Rat nach Feststellung der Zulässigkeit dem Bürgerbegehren nicht entspricht, kommt es zum Bürgerentscheid. Einwohner müssten also per Briefwahl für oder gegen die Abschaffung der Beigeordneten-Stelle stimmen. Für den Bürgerentscheid gilt eine Frist von drei Monaten. Was man den Bewerbern in diesem Falle sagen würde? Das fragt sich der Bürgermeister auch.
Erfahrungswerte aus anderen Kommunen für den Umgang mit einer solchen Situation gebe es nicht, sagt Reinéry. Seine große Befürchtung aber, die sich auch „aus vielen Gesprächen mit Bürgern“ ergeben habe, ist: „Das alles geht zulasten der Glaubwürdigkeit.“
In einer früheren Version des Artikels hieß es, dass der Rat direkt über das Bürgerbegehren entscheidet. Richtig ist aber, dass zunächst die Zulässigkeit festgestellt werden muss. Wir bitten, diesen Fehler zu entschuldigen.