Sitzung des Gemeinderates: Haushaltssatzung vom Landrat genehmigt
Lärmaktionsplan beschlossen
- Kirchhundem, 28.04.2017
- Von Ina Hoffmann
Kirchhundem. Der Rat der Gemeinde Kirchhundem hat in der Ratssitzung am Donnerstag, 27. April, einstimmig die Hauptsatzung der Gemeinde geändert: Das Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung wurde rückwirkend zum Jahreswechsel außer Kraft gesetzt, sodass Vorsitzende von Ausschüssen des Rates keine Aufwandsentschädigung erhalten.
Nachdem im Februar diesen Jahres ein Antrag zur Ausnahme von der neuen Rechtsverordnung im Rat der Gemeinde Kirchhundem kontrovers diskutiert wurde und die Rechtmäßigkeit eines solchen Beschlusses zur Aufhebung des Gesetzes erneut geprüft wurde, konnte nun im Rat darüber abgestimmt werden: Mit fünf Enthaltungen aus der SPD-Fraktion wurde der Beschluss einstimmig angenommen.
Dann stellte Bürgermeister Andreas Reinéry fest, dass die Gemeinde durch eine EU-Verordnung dazu verpflichtet sei, einen solchen Plan zu erstellen und zu beschließen. Dabei spiele es keine Rolle, ob dieser Plan konkrete Handlungsvorschläge enthalte oder nicht. Reinéry betrachtet den Plan als Grundlage für spätere Überlegungen zur Verkehrsoptimierung, falls in späteren Jahren neue Möglichkeiten zur Lärmverminderung oder anderer Verkehrsführung aufkommen sollten.
Dabei stehen im Ergebnisplan der Haushaltsplanung zu erwartende Einkünfte von etwa 23,2 Millionen Euro, wohingegen die Summe der zu leistenden Aufwendungen mit 24,2 Millionen Euro zu Buche schlägt. Damit startet die Gemeinde mit einem zu erwartenden Defizit von einer Millionen Euro in das neue Jahr. Somit verringert sich die allgemeine Rücklage der Gemeinde auf voraussichtlich knapp eine Millionen Euro.
Laut Finanzplan sind rund 22 Millionen Euro aus laufender Verwaltungstätigkeit zu erwarten, sowie 2,3 Millionen Euro Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und 85.000 Euro Einnahmen aus Finanzierungstätigkeiten der Gemeinde. Dagegen stehen 23,2 Millionen Ausgaben aus laufender Verwaltungstätigkeit, 2,3 Millionen Euro Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten und 380.000 Euro Auszahllungen aus Finanzierungstätigkeiten.
Auch die Steuersätze für Kirchhundem wurden im Haushaltsplan festgelegt: Die Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe beträgt 280 v.H., während die Grundsteuer für Grundstücke bei 560 v.H. liegt. Im laufenden Jahr wird die Gewerbesteuer für Kirchhundem nicht erhöht und beträgt weiterhin 440 v.H.