Rentenantragstellung im Kirchhundemer Rathaus vorübergehend nicht möglich
Gemeinde informiert über Alternativen
- Kirchhundem, 01.10.2026
- Verschiedenes
Kirchhundem. Die Gemeinde Kirchhundem bittet ihre Bürger um Verständnis: Der Service der Rentenantragstellung im Sozialamt steht ab sofort und bis auf Weiteres nicht mehr zur Verfügung. Bereits vereinbarte Termine werden noch wahrgenommen, aber keine neuen Termine mehr vereinbart.

Der Grund sind personelle Engpässe im Team des Sozialamtes. „Wir bedauern diese Situation sehr, denn die persönliche Beratung und Unterstützung unserer Bürger liegt uns am Herzen“, so Bürgermeister Björn Jarosz. „Gerade bei einem so wichtigen Schritt wie dem Rentenantrag wollen wir die Bürger gut begleiten. Deshalb möchten wir frühzeitig zeigen, wo sie schnell und zuverlässig Hilfe bekommen.“

Auch wenn die Kollegen wieder im Dienst sind, wird die Rentenantragstellung zunächst nicht wieder aufgenommen. Durch die Ausfälle sind im Sozialamt Arbeitsrückstände entstanden. Diese sollen zuerst in Ruhe abgebaut werden, damit alle laufenden Anliegen wieder zügig bearbeitet werden können.

Sobald das geschafft ist, bietet Ihnen die Gemeindeverwaltung den Rentenservice wieder an. Darüber wird dann rechtzeitig informiert.
Bürger können ihren Rentenantrag weiterhin stellen, nur eben an anderer Stelle:
- online: von zu Hause über das Portal der Deutschen Rentenversicherung
- telefonisch: über das kostenfreie Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung, Tel. 0800/1000 4800
- persönlich vor Ort: bei den ehrenamtlichen Versichertenberatern in der Region, die beim Ausfüllen des Antrags helfen. Kontaktdaten gibt es online.
- bei der Rentenversicherung: In den Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung, in der Regel nach Terminvereinbarung (Herrengarten 1 in 57072 Siegen, Terminvereinbarung unter Tel. 0800/300 7001 oder Spandauer Straße 32 in 57072 Siegen, Terminvereinbarung unter Tel. 0800/1000 48011).
Ein Tipp der Gemeinde Kirchhundem: „Kümmern Sie sich frühzeitig um Ihren Antrag. Er sollte etwa drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn gestellt werden.“




