Rahrbacher Vereine laden zu gemeinsamer außerordentlichen Versammlung ein


Eine Satzungsänderung erfordert eine außerordentliche Mitgliederversammlung beim Dorfverein und KG Rahrbach. von Archiv Jill Arens
Eine Satzungsänderung erfordert eine außerordentliche Mitgliederversammlung beim Dorfverein und KG Rahrbach. © Archiv Jill Arens

Rahrbach. Die Vorstände des Dorfvereins und der Karnevalsgesellschaft (KG) Rahrbach laden gemeinsam zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung ein. Schwerpunktthema ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Termin ist am Freitag, 13. Juli, im „Rahrbacher Hof“.


Die Versammlung des Dorfvereins beginnt um 19 Uhr, ehe ab 19.20 Uhr das Treffen der Karnevalsgesellschaft folgt. Die Vereine begründen diese außerordentlichen Mitgliederversammlungen mit der geltenden DSGVO, die eine Satzungsänderung erforderlich macht,

„Da beiden Vereine eine große Schnittmenge bei den Mitgliedern haben, hat man sich zu dieser gemeinsamen Veranstaltung entschlossen, um den Aufwand für alle beteiligten so gering wie möglich zu halten“ teilen Guido Dömer, 1. Vorsitzender des Dorfvereins Rahrbach, und KG-Präsident Andreas Eickhoff mit. Es sei mit weiteren Vereinen gesprochen worden, sodass weitere Versammlungen folgen könnten.
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