„Pastoratsbrücke“ wird 2017 abgerissen

Gemeinde arbeitet mit DB Netz AG zusammen und spart Geld


  • Kirchhundem, 21.10.2016
  • Von Sven Prillwitz
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Im November 2017 soll die "Pastoratsbrücke" zurückgebaut werden. von Sven Prillwitz
Im November 2017 soll die "Pastoratsbrücke" zurückgebaut werden. © Sven Prillwitz

Hofolpe. Die baufällige und seit rund vier Jahren gesperrte „Pastoratsbrücke“, die in Hofolpe über die B517 und die Eisenbahnlinie Hagen-Haiger führt, soll im November 2017 zurückgebaut werden. Der Rat der Gemeinde Kirchhundem hat einstimmig beschlossen, das Vorhaben im Zuge einer Oberbaumaßnahme der DB Netz AG zu realisieren. Damit wird der Rückbau der Brücke für die Kommune günstiger.


Geplant ist, dass zwei Kräne das Brückenbauwerk von den Widerlagern ausheben, dieses auf der B517 abzusetzen und schließlich zu zerkleinern und abzutransportieren. Das Vorhaben soll innerhalb von 18 Tagen – von der Sperrung bis zur Freigabe der Bundesstraße – umgesetzt werden; als Zeitraum ist in der entsprechenden Sitzungsvorlage des Rates der 11. bis 29. November 2017 angegeben. Der Rückbau der „Pastoratsbrücke“ fällt damit mit Umbaumaßnahmen der DB Netz AG auf dem Streckenabschnitt zusammen. Das Tochterunternehmen der Deutschen Bahn habe dem Abbruchkonzept der Gemeinde grundsätzlich zugestimmt.

Kämmerer Tobias Middelhoff spricht auf LokalPlus-Anfrage von technischen und wirtschaftlichen „Synergieeffekten“. So fällt der Rückbau der Brücke, deren Eigentümer die Gemeinde Kirchhundem ist, nach Angaben der DB Netz AG unter das Eisenbahnkreuzungsgesetz, weshalb sich der Schienennetzbetreiber an den Kosten beteiligen wird. In welcher Höhe, sei derzeit noch unklar. Durch die Zusammenlegung der Arbeiten ließen sich für die Gemeinde außerdem Kosten für Streckensperrung sowie Schutz- und Sicherungsmaßnahmen einsparen, so Middelhoff weiter.
Geschätzte Kosten: 500.000 Euro
Für den Rückbau der maroden Brücke hat die Kommune inklusive Nebenkosten 500.000 Euro veranschlagt, die im Haushalt 2017 berücksichtigt werden sollen. Die Gemeinde Kirchhundem lässt zudem prüfen, ob der Bund als Straßenbaulastträger für die B517 ebenfalls zahlungspflichtig ist. Als nächstes soll ein Baudurchführungsvertrag zwischen der Gemeinde und der DB Netz AG abschlossen werden, um zeitnah Aufträge an Planer, Statiker und Bauunternehmer vergeben zu können. Ein Verkehrskonzept für den Zeitraum des Rückbaus ist laut Sitzungsvorlage mit den zuständigen Stellen bereits erörtert und abgestimmt worden.
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Von dem Abriss der Brücke sind fünf Anlieger betroffen. Zwei hatten auf Anfrage der Gemeinde Nutzungsbedarf angemeldet und Bedingungen für den Abriss gestellt bzw. eine Entschädigung gefordert. Weil die in den 1960er Jahren von der Bahn erbaute und später der Kommune übereignete „Pastoratsbrücke“ aber nie eine Widmung erfahren hat, wird sie nicht als öffentlicher Weg eingestuft.

„Auf Grund dieser Feststellung sind nach verwaltungsseitiger Auffassung Entschädigungsansprüche Dritter ohne Rechtsgrundlage, zumal alternative forstwirtschaftliche Erschließungswege bestehen und dieser ,alte´ Weg nicht als forstwirtschaftlicher Erschließungsweg für die heute üblicherweise eingesetzten Fahrzeuge angesehen und genutzt werden kann“, heißt es in der Sitzungsvorlage.
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