Ostern im Pastoralen Raum Kirchhundem

Zum Gebet vereint


 von Symbol Nils Dinkel
© Symbol Nils Dinkel

Kirchhundem. Das Pastoralteam im Pastoralen Raum Kirchhundem gibt folgende Informationen für die Osterzeit bekannt:


Feier der Heiligen Woche und des Österlichen Triduums
Die Feier der Eucharistie und der Liturgien in Gemeinschaft sind in dieser Zeit der Corona-Pandemie nicht möglich. Bis auf weiteres sind die öffentlichen Feiern ausgesetzt. Die Einschränkung des Zusammenseins nimmt die Kirche sehr ernst.

Der Erzbischof wird im Hohen Dom zu Paderborn die Liturgiefeiern vom Leiden und Sterben und der Auferstehung des Herrn feiern. Über die Homepage des Erzbistums werden diese Feiern übertragen.

Aufgrund der Pandemie hat die Sakramentenkongregation den Pfarrern die Möglichkeit eingeräumt, das Triduum (Gründonnerstag – Karfreitag – Ostern) zu feiern. Das wird im Pastoralen Raum Kirchhundem erfolgen. Die Pfarrkirche selbst wird zu diesen Feiern geschlossen sein. Damit sich die Gläubigen mit dem Gebet vereinen können, werden die Uhrzeiten der Feiern mitgeteilt. 
  • Gründonnerstag (9. April): 19 Uhr Feier vom Letzten Abendmahl
  • Karfreitag (10. April): 10 Uhr Kreuzweggebet und 15 Uhr Liturgiefeier vom Leiden und Sterben des Herrn
  • Ostern: 11. April: 21 Uhr Feier der Osternacht
  • 12. April: 10 Uhr Osterhochamt
Palmzweige, Osterkerzen und Osterwasser
Wenn einzelne oder Gemeinden Palmzweige am Sonntag, 5. April, gesegnet haben möchten, sind alle eingeladen, ihre Zweige am Samstag und am Palmsonntag selbst bis um 9.30 Uhr in die Pfarrkirchen in Heinsberg, Kirchhundem, Rahrbach und Oberhundem zu bringen.

Das Hochamt zu Palmsonntag wird wieder unter Ausschluss der Öffentlichkeit um 10 Uhr gefeiert. In ihm werden die Palmzweige gesegnet, die dann am Nachmittag in der Kirche abgeholt werden können. Alle Gemeindemitglieder sind eingeladen, den Besuch in der Kirche mit einem Gebet vor dem Kreuz zu verbinden.

In der Osternacht werden die Osterkerzen und das Osterwasser gesegnet. Am Ostersonntag sind alle Gemeindemitglieder eingeladen, Wasser und Kerzen aus der Kirche mit in die Wohnungen zu nehmen. Beides steht in der Pfarrkirche St. Peter und Paul in Kirchhundem bereit.
Empfang des Bußsakramentes, der Krankenkommunion und –salbung
Der Empfang des Bußsakramentes ist auch in dieser Zeit möglich. Dazu besteht in der Krypta der St. Peter und Paul-Pfarrkirche in Kirchhundem die Möglichkeit. Genügend Abstand zwischen Beichtvater und Beichtenden ist gegeben. Beichtgelegenheit besteht an folgenden Terminen:
  • Samstag, 4. April: 15.30 bis 16.30 Uhr
  • Karfreitag, 10. April: 16 bis 17 Uhr
  • Karsamstag, 11. April: 15.30 bis 16.30 Uhr
  • und nach persönlicher Vereinbarung
Wer das Sakrament der Eucharistie empfangen möchte, wird gebeten, mit einem Priester einen Termin zu vereinbaren, an dem die Sakramentenspendung unter Berücksichtigung der Hygienevorschriften und der Sicherheitsanordnungen erfolgen kann. Die Feier der Krankensalbung wird zu jeder Zeit unter den bestehenden Vorschriften erfolgen können.

Die Kontaktdaten der Priester im Pastoralen Raum Kirchhundem stehen auf der Rückseite des Pfarrbriefs oder auf der Homepage.
Erstkommunionfeiern
Erzbischof Becker und sein Krisenstab haben beschlossen, alle Erstkommunionfeiern bis zum 30. Juni auszusetzen. Das bedeutet, dass frühestens nach den Sommerferien miteinander Erstkommunion gefeiert werden kann, und auch nur dann, wenn die Regeln und Beschränkungen in Deutschland es dann erlauben. 
Messintentionen
In der Zeit, in der die öffentlichen Gottesdienstfeiern ausgesetzt sind, werden die eingereichten Intentionen von den Priestern in den Privatmessen gelesen.
Artikel teilen: