Neue Ortsvorsteher in der Gemeinde Kirchhundem

Bewerbungsfrist endet am 30. März


Die Bürger sind aufgerufen Vorschläge einzureichen.  von privat
Die Bürger sind aufgerufen Vorschläge einzureichen. © privat

Kirchhundem. Die Amtszeit von Ortsvorstehern endet mit Ablauf der Wahlperiode des Rates der jeweiligen Stadt oder Gemeinde. Die Gemeinde Kirchhundem kommt dem Wunsch nach Einleitung des Verfahrens zur Wahl der Ortsvorsteher für alle Bezirke in der Gemeinde nach.


Normalerweise hält die Gemeinde Kirchhundem im Vorfeld zur Wahl eines Ortsvorstehers im jeweiligen Bezirk eine Bürgerversammlung ab, in der für alle Bürger des jeweiligen Bezirks die Möglichkeit besteht, von ihrem Vorschlagsrecht Gebrauch zu machen oder eine bereits vorgeschlagene Person mit der eigenen Stimme zu unterstützen und dem Rat eine oder mehrere Personen für die Wahl vorzuschlagen.

Die vorgeschlagenen Personen sollen im jeweiligen Bezirk wohnen und müssen dem Rat angehören oder dem Rat angehören können. Die in dieser Sitzung mehrheitlich benannte/n Person/en werden dann von der Verwaltung mittels Beschlussvorlage dem Rat zum Beschluss vorgelegt, der die Entscheidung über die Ernennung trifft.

Bürgerversammlungen momentan nicht möglich 

Die aktuelle pandemiebedingte Situation macht die Durchführung von Bürgerversammlungen zurzeit nicht möglich, sodass die Verwaltung eine andere Form zur Abbildung des Meinungsbildes der Bürger der Gemeinde Kirchhundem finden musste. Ab sofort können sich interessierte Bürger in ihrem Bezirk als Ortsvorsteher zur Wahl stellen, sich also um den Posten bewerben.

Alle relevanten Informationen (Bezirke, amtierende bzw. ehemalige Ortsvorsteher und der „Bewerbungsbogen) sind ab Donnerstag, 18. März, auf auf der Homepage der Gemeinde Kirchhundem einzusehen. Auskunft gibt es auch unter: 02723/409-22 und c.rump@kirchhundem.de.

Bei Bedarf schickt die Gemeindeverwaltung die jeweiligen Informationen auch in ausgedruckter Form zu. Die Bewerbungsfrist endet am Dienstag, 30. März.

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