Lärmschutzmaßnahmen für Kirchhundemer Ortskern gesucht

Über 8,5 Millionen Fahrzeuge im Jahr auf zwei Straßenabschnitten


Die Lärmmessug hat ergeben, dass Geschwindigkeitsbeschränkungen für die Teilanschnitte der B517 nicht zu einer Geräuschminderung führen würden. von Symbol Dinkel
Die Lärmmessug hat ergeben, dass Geschwindigkeitsbeschränkungen für die Teilanschnitte der B517 nicht zu einer Geräuschminderung führen würden. © Symbol Dinkel

Kirchhundem. Der Rat der Gemeinde Kirchhundem entscheidet am Donnerstag, 27. April, über den Lärmaktionsplan der Stufe zwei. Nachdem die Lärmmessungen von Dezember 2015 ausgewertet worden sind, wurde überlegt, welche Möglichkeiten zur Geräuschreduzierung durch vorbeifahrende Fahrzeuge an zwei Straßenabschnitten der B517 - jeweils im Ortskern gelegen - realisierbar sind.


Nach EU-Umgebungsrichtlinien sind Mitgliedsländer dazu verpflichtet, Lärmkarten und Lärmaktionspläne zu entwickeln und regelmäßig fortzuschreiben. Nachdem in der ersten Stufe Ballungsräume mit mehr als 250.000 Einwohnern erfasst wurden, werden nun in einem zweiten Schritt Räume mit mehr als 100.000 Einwohnern und Hauptverkehrsstraßen erfasst, auf denen mehr als drei Millionen Fahrzeugen im Jahr unterwegs sind. Hierzu zählt auch die Gemeinde Kirchhundem.
Mehr als 8,5 Millionen Fahrzeuge in einem Jahr
Die Lärmkartierung für Kirchhundem erfolgte zuletzt im Dezember 2015, wobei ein Anstieg des Fahrzeugaufkommens von neun Prozent bzw. sieben Prozent gegenüber dem Vorjahr auf Teilstücken der B 517 gemessen wurde. Zum einen handelt es sich hierbei um die Bundesstraße 517 vom Knotenpunkt Siegener Straße/ Hundemstraße bis zur Grenze der Gemeinde an die Stadt Lennestadt mit etwa 4,5 Millionen Fahrzeugen im Jahr. Auf diesem 450 Meter langen Stück bündeln sich die Verkehrsteilnehmer aus den Kommunen Kirchhundem, Finnentrop und Attendorn, die von dort aus in Richtung Siegerland fahren.

Der andere betroffene Straßenabschnitt ist ein 850 Meter langes Teilstück der Landstraße 553 vom Knotenpunkt Siegener Straße/ Hundemstraße bis zur Flaper Straße mit einem Verkehrsaufkommen von etwa vier Millionen Fahrzeugen pro Jahr. Auch dort ist ein erhöhtes Verkehrauskommen durch Pendler aus anderen Kommunen zu verzeichnen.
Für 30 Anwohner ist es nachts zu laut
Bei der Lärmmessung wurde nicht nur das Fahrzeugaufkommen gemessen, sondern auch aufgenommen, wie viele Menschen in lärmbelasteten Häusern wohnen, um welche Art Gebäude es sich handelt und wie laut es an den betroffenen Häusern zu bestimmten Zeiten ist.

Die Auswertung ergab, dass 20 Personen, die an den betroffenen Straßenabschnitten wohnen, dauerhaft zu hohen Geräuschpegeln durch den Straßenverkehr ausgesetzt sind. Nachts liegen die vorgeschriebenen Höchstlautstärken nur bei 60 (statt wie tagsüber bei 70) Dezibel - in diesen Stunden sind 30 Anwohner betroffen.
Geeignete Maßnahmen gesucht
Nach der Auswertung dieser Messungen wurde ein Lärmaktionsplan erarbeitet, um langfristige Lärmverminderung an den betroffenen Stellen zu erreichen. Eine Verringerung der Fahrzeuge durch Ausweichen auf öffentliche Verkehrsmittel wird laut Gutachten nicht möglich sein, da in Kirchhundem mit knapp 12.000 Einwohnern nicht genügend Menschen leben, um Busse so oft und flächendeckend einzusetzen, dass Bewohner auf einen eigenen PKW verzichten könnten.
Geschwingkeitsbegrenzung oder neuer Fahrbahnbelag?
Auch Geschwindigkeitsreduzierungen auf den betroffenen Straßen sind dem Gutachten zufolge nicht umsetzbar, da es sich hierbei um Hauptverkehrsstraßen handelt. Würde man die Geschwindigkeit drosseln, würde das lediglich zu stockendem Verkehr im Bereich der Ortsdurchfahrt führen. Hinzu kommt, dass durch die reduzierte Geschwindigkeit zwar das Reifengeräusch abnähme, dieses jedoch vom Motorgeräusch „ersetzt“ würde, welcher bei geringem Tempo lauter wird.

Ebenso wenig effizient wäre das Ersetzen des Straßenbelags durch lärmreduzierende Oberflächen. Dieser würde erst ab Geschwindigkeiten von mehr als 60 km/h hörbar leiser, was bei den innerorts verlaufenden Straßen nicht möglich ist.
Ampelsystem wurde bereits optimiert
Auch das Ampelsytem mit eigens angebauten Streifen für Linksabbieger wurde in den vergangenen Jahren bereits optimiert, wodurch die Anfahrgeräusche weniger wurden. Hier sieht man seitens der Kommune keine Möglichkeiten, den Verkehrslärm weiter zu reduzieren.

Aktive Lärmschutzmaßnahmen wie etwa Lärmschutzwälle oder Tunnel sind hier aufgrund der innerörtlichen Bebauung nicht realisierbar. Durch passive Schutzmaßnahmen wie etwa lärmabweisende Türen oder Fenster werde zwar nicht die Lärmusache bekämpft, die -belastung für die Anwohner nimmt hierdurch jedoch deutlich ab. Aufgrund der hohen Kosten für solche Lärmschutzfenster können Eigentümer einen Zuschuss beantragen.
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