Kosten und Verpflichtungen schrecken ab

Interkommunale Unterbringung von Flüchtlingen: Rat diskutiert Vertragsentwurf


  • Kirchhundem, 06.06.2016
  • Von Sven Prillwitz
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    Sven Prillwitz

    Redaktion

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Die Stadt Lennestadt und die Gemeinde Kirchhundem führen Verhandlungen über die gemeinsame Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern. Der Vertragsentwurf sieht vor, dass Lennestadt der Nachbarkommune Plätze in einem Wohnhaus und zwei Hälften eines Wohncontainers vermietet. Mit Blick auf die Kosten und Verpflichtungen will die Gemeinde Kirchhundem der Vereinbarung in der jetzigen Form nicht zustimmen, heißt es in der Vorlage für die Ratssitzung am Donnerstag, 9. Juni.


Lennestadt bietet in Altenhundem insgesamt 36 Plätze in dem Wohnhaus an der Hundemstraße 126/128 an sowie 24 bzw. 26 Plätze in den beiden Hälften eines Wohncontainers, der an der Hundemstraße 124 steht. Bei voller Belegung aller Objekte ergeben sich nach Berechnungen der Gemeinde Kirchhundem Kosten von 85.104 Euro pro Jahr. Mietet die Gemeinde die Unterbringungsplätze, ohne diese letztendlich zu benötigen, reduziert sich die Miete pro Objekt um 50 Prozent. Für Wohnhaus und beide Containerhälften wären das 42.552 Euro im Jahr. Weil der derzeitige Vertragsentwurf eine Laufzeit über zehn Jahre vorsieht, müsste die Gemeinde Kirchhundem bei voller Belegung 808.000 Euro an Miete für alle drei Objekte aufbringen; würden die Plätze ungenutzt bleiben, wären 404.000 Euro fällig. Hinzu kämen zwei weitere Posten: Zum einen Nebenkosten für Heizung und Strom, die auf 416.000 Euro (Wohnhaus) und rund 190.000 Euro (Wohncontainer) bei voller Auslastung geschätzt werden. Zum anderen würde sich die Gemeinde Kirchhundem als Mieter dazu verpflichten, das Inventar in allen Wohnobjekten zu übernehmen, was weitere Kosten in Höhe von einmalig 80.000 Euro bedeuten würde.
Kooperation für Gemeinde kostspieliger
Zum Vergleich: Die geplante Halle in Würdinghausen zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern sah laut Sitzungsvorlage jährliche Kosten in Höhe von 125.000 Euro vor. Bei einer Kooperation mit Lennestadt und dem Anmieten aller Objekte wären pro Jahr bei voller Belegung rund 12.000 Euro mehr fällig, die interkommunale Zusammenarbeit also unterm Strich kostspieliger. Darüber hinaus sieht Paragraph 2 der Vereinbarung vor, dass der Mieter sich dazu verpflichtet, auch bei einer Teilbelegung eines Objekts den vollen Preis zu zahlen. Außerdem wäre die Gemeinde für die Dauer des Vertragsverhältnisses dazu verpflichtet, alle notwendigen Reparaturen und Ersatzbeschaffungen aus eigener Tasche zu bezahlen. Nach Ende des Mietverhältnisses müssten die genutzten Objekte zudem binnen drei Monaten leergeräumt, renoviert und gestrichen werden.
Bisherige Gespräche ohne Ergebnis
„,Verhandlungen´ konnten bis zur Vorlagenerstellung noch nicht mit Ergebnissen geführt werden", heißt es in der Sitzungsvorlage. Lennestadts Bürgermeister Stefan Hundt präzisierte die „missverständliche Formulierung" am Dienstag: Am 31. Mai habe Lennestadt einen Anruf der Nachbargemeinde erhalten. „Wir haben uns darauf verständigt, am kommenden Donnerstag (9. Juni und damit vor der Ratssitzung in Kirchhundem, Anm. d. Red.) über den Entwurf zu sprechen, der als Gesprächsgrundlage dienen soll", sagte Hundt. Bislang hätten noch keine Gespräche stattgefunden. Der Haupt- und Finanzausschuss (HFA) vereinbarte am 23. Mai – interfraktionell und ohne Beschluss –, dem Rat den aktuellen Vertragsentwurf zur Beratung vorzulegen. Sollte Lennestadt Eigenbedarf anmelden oder die Gemeinde keinen Bedarf mehr habe, können der Vertrag mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Sollte es nicht zu einer Zusammenarbeit mit der Nachbarkommune kommen, soll die Gemeinde das Konzept der dezentralen Unterbringung weiter verfolgen. Darüber hinaus zitiert die Sitzungsvorlage folgenden Beschluss des HFA: „Es wird angestrebt, die Turnhalle Oberhundem als gemeindliche Notunterkunft für die Unterbringung von Flüchtlingen aufzugeben.“ Mit Unterstützung der örtlichen Vereine soll die Halle außerdem „wieder in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt“ werden.
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