Kirchhundemer CDU-Fraktion fordert Verzicht auf Aufwandsentschädigung
Gesetz sieht Zahlung für Ausschussvorsitzende vor
- Kirchhundem, 25.01.2017
- Von Sven Prillwitz
Sven Prillwitz
Redaktion

Kirchhundem. Wer in NRW als Vorsitzender einen Ausschuss des Rates leitet, hat seit 1. Januar ein Recht auf eine Aufwandsentschädigung. Das Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung sieht für die Gemeinde Kirchhundem für jeden Ausschuss-Vorsitzenden monatlich 211,90 Euro vor. Unnötige Belastungen für den Haushalt und damit für den Bürger, sagt die CDU-Fraktion – und beantragt den Verzicht auf die Extrazahlung.


- Ausschuss für Schulen, Sport, Kultur und Soziales
- Ausschuss für Bauen, Umwelt und Gemeindeentwicklung
- Betriebsausschuss
- Rechnungsprüfungsausschuss
Die Aufwandsentschädigung wird mit einem erhöhten Arbeitsaufwand der Ausschussvorsitzenden begründet. Ein Mehr an Arbeit sieht die CDU-Fraktion allerdings nicht. „Jedes Ratsmitglied, wie auch der Ausschussvorsitzende, bereitet sich gleichermaßen auf eine Sitzung vor. Mit den Vorsitzenden stimmt der Bürgermeister die Tagesordnung ab. Den Vorsitzenden obliegt die Leitung und Moderation der Sitzungen sowie die Unterzeichnung der Niederschrift“, schreiben die Christdemokraten in ihrem Antrag. Mehr Arbeit hätten höchstens die Sprecher bzw. Obleute der Fraktionen.
Mit dem Verzicht auf die Aufwandsentschädigung, über die der Gemeinderat entscheiden muss, wollen die Christdemokraten auch mit Blick auf die „nach wie vor notwendige Haushaltskonsolidierung“ ein Zeichen setzen, dass auch die Politik zu Sparmaßnahmen bereit sei. Die CDU-Fraktion hofft aus diesem Grund auf einen „möglichst einstimmigen positiven Ratsbeschluss“.
