Kirchhundemer CDU-Fraktion fordert Verzicht auf Aufwandsentschädigung

Gesetz sieht Zahlung für Ausschussvorsitzende vor


  • Kirchhundem, 25.01.2017
  • Von Sven Prillwitz
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    Sven Prillwitz

    Redaktion

 von Symbol © simontk / lia
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Kirchhundem. Wer in NRW als Vorsitzender einen Ausschuss des Rates leitet, hat seit 1. Januar ein Recht auf eine Aufwandsentschädigung. Das Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung sieht für die Gemeinde Kirchhundem für jeden Ausschuss-Vorsitzenden monatlich 211,90 Euro vor. Unnötige Belastungen für den Haushalt und damit für den Bürger, sagt die CDU-Fraktion – und beantragt den Verzicht auf die Extrazahlung.


Der Wahlprüfungsausschuss ist von der Neuregelung ausgenommen. Für den Haupt- und Finanzausschuss fällt die Sonderzahlung ebenfalls weg, weil Bürgermeister Andreas Reinéry diesen leitet – und damit kein ehrenamtliches Ratsmitglied. Bleiben die folgenden vier Gremien:
  • Ausschuss für Schulen, Sport, Kultur und Soziales
  • Ausschuss für Bauen, Umwelt und Gemeindeentwicklung
  • Betriebsausschuss
  • Rechnungsprüfungsausschuss
Die Christdemokraten rechnen vor: Jeder Ausschuss-Vorsitzende würde durch die Neuregelung im Jahr rund 2543 Euro enthalten. Weil die Zahlungen für vier Personen, darunter auch zwei Mitglieder der CDU-Fraktion, geleistet werden müssten, würde das für die Kommune einen zusätzlichen jährlichen Aufwand in Höhe von 10.172 Euro bedeuten.

Die Aufwandsentschädigung wird mit einem erhöhten Arbeitsaufwand der Ausschussvorsitzenden begründet. Ein Mehr an Arbeit sieht die CDU-Fraktion allerdings nicht. „Jedes Ratsmitglied, wie auch der Ausschussvorsitzende, bereitet sich gleichermaßen auf eine Sitzung vor. Mit den Vorsitzenden stimmt der Bürgermeister die Tagesordnung ab. Den Vorsitzenden obliegt die Leitung und Moderation der Sitzungen sowie die Unterzeichnung der Niederschrift“, schreiben die Christdemokraten in ihrem Antrag. Mehr Arbeit hätten höchstens die Sprecher bzw. Obleute der Fraktionen.
Zahlung ist den Bürgern „nicht zu vermitteln“
Gleichzeitig gibt die CDU-Fraktion zu bedenken, dass die Ausschüsse lediglich zwei- bis maximal fünfmal im Jahr zusammenkämen. Eine monatliche Aufwandsentschädigung sei den Bürgern auch aus diesem Grund „nicht zu vermitteln“ – auch vor dem Hintergrund, dass zahlreiche Vorstandsmitglieder von Vereinen und kirchlichen und karitativen Einrichtungen ehrenamtlich arbeiteten.

Mit dem Verzicht auf die Aufwandsentschädigung, über die der Gemeinderat entscheiden muss, wollen die Christdemokraten auch mit Blick auf die „nach wie vor notwendige Haushaltskonsolidierung“ ein Zeichen setzen, dass auch die Politik zu Sparmaßnahmen bereit sei. Die CDU-Fraktion hofft aus diesem Grund auf einen „möglichst einstimmigen positiven Ratsbeschluss“.
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