Initiatoren des Bürgerbegehrens ziehen notfalls vor Gericht
Beigeordneten-Stelle
- Kirchhundem, 17.10.2018
- Von Sven Prillwitz
Sven Prillwitz
Redaktion
Kirchhundem. Sollte der Rat die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens im Dezember mehrheitlich ablehnen, würden die Initiatoren Klage beim Verwaltungsgericht in Arnsberg einreichen. Das hat Mit-Initiatorin Renate Kraume bestätigt. Zudem warf sie den Fraktionen von CDU und UK vor, den Bürgerwillen zu ignorieren.
„Vielleicht hätte man die Frage des Bürgerbegehrens etwas umformulieren können“, sagt sie aber auch. Und stellt noch einmal klar: Die Position des Beigeordneten und Wahlbeamten soll ersatzlos gestrichen werden. Dafür soll aber die Stelle des Kämmerers, bei dem es sich um einen Laufbahnbeamten handeln soll, neu ausgeschrieben werden. Gleichzeitig soll der neue Finanzexperte auch als allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters fungieren.
Sollte der Rat mehrheitlich gegen die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens stimmen, wollen Kraume und Manuel Behle daher in jedem Fall Klage beim Verwaltungsgericht Arnsberg einreichen. Dass es überhaupt so weit kommen könnte (LokalPlus berichtete), kann Kraume nicht nachvollziehen.
1549 Unterschriften – und damit weit mehr als erforderlich – hatten Kraume und Behle Mitte September im Rathaus an Bürgermeister Andreas Reinéry übergeben. Bis zum 21. Oktober sammeln die Initiatoren weitere Unterschriften.