Infoveranstaltung zum Landschaftsplan „Kirchhundem“

Information und Austausch


Die „Heinsberger Heide“ ist ein besonders eindrucksvolles Beispiel für die seltenen Lebensräume und Lebensgemeinschaften des Landschaftsplangebietes, die es wert sind, als Naturschutzgebiete gesichert zu werden. von Kreis Olpe
Die „Heinsberger Heide“ ist ein besonders eindrucksvolles Beispiel für die seltenen Lebensräume und Lebensgemeinschaften des Landschaftsplangebietes, die es wert sind, als Naturschutzgebiete gesichert zu werden. © Kreis Olpe

Kirchhundem. Für einen großen Teil des Gemeindegebiets Kirchhundem soll ein Landschaftsplan aufgestellt werden. Das hat der Kreistag beschlossen. Das Plangebiet ist rund 126 Quadratkilometer groß und umfasst das gesamte Gemeindegebiet östlich der B 517. Ausgenommen sind im Zusammenhang bebaute Ortsteile und der Geltungsbereich von Bebauungsplänen. Zu einer ersten Infoveranstaltung sind alle Bürger am Donnerstag, 29. Februar, ab 18.30 Uhr, in die Aula der Sekundarschule Hundem-Lenne eingeladen.


Dort wird das mit der Planaufstellung beauftragte Ingenieurbüro die allgemeinen Ziele und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung vorstellen. Alle Teilnehmenden können Ideen, Anregungen und Bedenken einbringen. Nach Abschluss des Planverfahrens werden die Maßnahmen als Satzung festgeschrieben.

Landschaftspläne werden im Kreis Olpe stets im offenen Dialog mit den Bürgern und insbesondere den Landnutzenden entwickelt. Ziel ist, alle Beteiligten in den Prozess einzubeziehen und die nötigen Maßnahmen weitgehend auf der Grundlage freiwilliger Vereinbarungen umzusetzen.

Veränderungsverbot

Schon von Beginn dieser frühzeitigen Bürgerbeteiligung an tritt für geplante Naturschutzgebiete, Naturdenkmäler und geschützte Landschaftsbestandteile ein Veränderungsverbot ein. Das heißt, von diesem Zeitpunkt bis zum Inkrafttreten des Landschaftsplans, längstens aber drei Jahre lang, sind alle Maßnahmen verboten, welche die geplanten Schutzgebiete und -objekte nachteilig verändern können.

Die Birken-Bruchwälder und Torfmoos-Erlen-Bruchwälder des Dollenbruchs und des Sellenbruchs sind besonders eindrucksvolle Beispiele für die seltenen Lebensräume und Lebensgemeinschaften des Landschaftsplangebietes, die es wert sind, als Naturschutzgebiete gesichert zu werden von Kreis Olpe
Die Birken-Bruchwälder und Torfmoos-Erlen-Bruchwälder des Dollenbruchs und des Sellenbruchs sind besonders eindrucksvolle Beispiele für die seltenen Lebensräume und Lebensgemeinschaften des Landschaftsplangebietes, die es wert sind, als Naturschutzgebiete gesichert zu werden © Kreis Olpe

Davon unberührt bleibt jede aktuelle, rechtmäßige Bewirtschaftung der betroffenen Flächen. Soweit die Flächen oder Objekte zurzeit bereits als Schutzgebiet (z.B. Naturschutzgebiet oder Landschaftsschutzgebiet) oder Schutzobjekt (z.B. Naturdenkmal) festgesetzt sind, gelten die aktuell bestehenden Verbote bis zum Inkrafttreten des Landschaftsplans weiter.

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