Gericht verurteilt Mann mit pädophilen Neigungen zu mehrjähriger Haftstrafe

Kinderpornografische Fotos und Videos veröffentlicht


  • Kirchhundem, 18.01.2021
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Das Landgericht in Siegen. von Nils Dinkel
Das Landgericht in Siegen. © Nils Dinkel

Siegen/Kirchhundem. Ein 39-jähriger Mann aus der Gemeinde Kirchhundem ist am Montag, 18. Januar, zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt worden. Bei Durchsuchungen im Jahr 2020 waren bei ihm mehr als 7.000 kinderpornografische Fotos und Videos gefunden worden (LokalPlus berichtete), die er zum Teil im Internet veröffentlichte. Er ist Wiederholungstäter.


Die kinderpornografischen Dokumente, so ging noch einmal aus der Urteilsbegründung der Vorsitzenden Richterin Elfriede Dreisbach hervor, habe er nicht nur heruntergeladen, sondern auch im Internet verbreitet. Auch seine Vorstrafen wegen sexuellen Missbrauchs sowie Besitzes und Verbreitens kinderpornografischer Dokumente hätten Einfluss auf das Urteil genommen. Der Kirchhundemer hat bereits mehrere Jahre in Haft verbracht.

Mehr als 6000 Fotos und mehrere hundert Videos

Noch ehe Dreisbach das Urteil aussprach, war die Kammer noch einmal in die Beweisaufnahme eingetreten. Bezugnehmend auf Urteile des Bundesgerichtshofs in jüngster Zeit waren drei statt vier angeklagte Fälle aus den Jahren 2017 und 2020 strafrelevant.

Zur Anklage gebracht worden waren der Fall eines Uploads 2017 sowie das Hochladen von Fotos im Jahr 2020 in Tateinheit mit dem Besitz. Richterin Dreisbach sagte noch einmal, dass mehr als 6.000 Fotos und mehrere hundert Videos bei dem Angeklagten sichergestellt worden seien.

Anwalt fordert dreijährige Freiheitsstrafe

Die Staatsanwaltschaft korrigierte das Gesamtstrafmaß und forderte einen Freiheitsentzug von vier Jahren. Verteidiger Thomas Trapp modifizierte seinen Antrag ebenfalls. Er forderte für seinen Mandanten eine dreijährige Freiheitsstrafe. Der Angeklagte hatte noch einmal die Möglichkeit, sich abschließend zu äußern.

Der 39-Jährige nahm hiervon keinen Gebrauch. Der Forderung der Verteidigung kam die Kammer schließlich nach und verurteilte den Mann zu einer dreijährigen Haftstrafe.

Ordner mit Fotos mussten gesichtet werden

Die Kammer hatte im Prozessverlauf unter anderem die undankbare Aufgabe, mehrere Ordner mit zahlreichen Fotos, die sich auf den Datenträgern befunden hatten, zu sichten. Der ehemalige Lennestädter zeigte sich geständig und signalisierte offen seine pädophilen Neigungen.

Der psychiatrische Sachverständige Dr. Brian Blackwell hatte bei dem 39-Jährigen eine narzisstische Persönlichkeit festgestellt und sah bei ihm eine verminderte Schuldfähigkeit. Diese Einschätzung nahm ebenfalls Einfluss auf das abschließende Urteil. Der Angeklagte erklärte Rechtsmittelverzicht.

Eine Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung sowie die Anordnung der Sicherungsverwahrung sah die Kammer nicht als notwendig an. Der Geschädigte habe glaubhaft angegeben, dass er sich von Kindern distanziere, so Richterin Dreisbach. Sie sah keine Anhaltspunkte, dass er Kontakt zu Kindern suchen wolle.

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