Fehlendes Abblendlicht wird Fahrer zum Verhängnis
- Kirchhundem, 06.11.2016

Bei der anschließenden Kontrolle konnte festgestellt werden, dass der junge Mann nicht im Besitz einer entsprechenden Fahrerlaubnis war. Diese wäre erforderlich gewesen, da der Motorroller Geschwindigkeiten von rund 50km/h erreichte. Den Fahrzeugführer erwartet nun ein Strafverfahren wegen „Fahrens ohne Fahrerlaubnis“. (LP)