Bundestagswahl: Geänderte Wahlbezirke und -lokale in Kirchhundem

Mehrere Ortsteile betroffen


 von Symbolfoto Pixabay
© Symbolfoto Pixabay

Kirchhundem. Die Gemeinde Kirchhundem weist auf eine geänderte Einteilung der Wahlbezirke bei der Bundestagswahl am Sonntag, 26. September, hin. Zum Schutz des Wahlgeheimnisses wurden die gesetzlichen Vorschriften geändert.


So wurde unter anderem das Vorgehen bei weniger als 50 abgegebenen Stimmen im Wahllokal des Wahlbezirkes näher ausgestaltet. Tritt dieser Fall im Wahllokal ein, darf keine Auszählung erfolgen. Die Wahlunterlagen sind einem anderen Wahlbezirk zur gemeinsamen Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses unverzüglich zu übergeben.

Daher werden die Wahlbezirke unter Berücksichtigung der sonstigen Abgrenzungsregeln so eingeteilt, dass eine Unterschreitung von 50 abgegebenen Stimmen je Wahlbezirk möglichst ausgeschlossen wird. Aus diesem Grund werden die Wahlbezirke Rinsecke, Varste und Wirme folgenden Wahlbezirken zugeteilt: Rinsecke zu Marmecke, Varste zu Silberg und Wirme zu Brachthausen.

Im Übrigen weist die Gemeinde darauf hin, dass sich auch in den übrigen Wahlbezirken Änderungen ergeben haben: Die Wähler im Wahlbezirk Oberhundem können ihre Stimme im Haus des Gastes (zuvor Pfarrzentrum Oberhundem) und im Wahlbezirk Welschen Ennest 2 in der Gemeinschaftsgrundschule Welschen Ennest (zuvor Haus Höfer) abgeben.

Artikel teilen: