Bürger in Kirchhundem sind zum Winterdienst verpflichtet
Gehwege von Eis und Schnee befreien
- Kirchhundem, 14.12.2017
Kirchhundem. Die Gemeinde Kirchhundem teilt mit, dass Eigentümer eines Grundstücks für die Beseitigung von Eis- und Schneeglätte zuständig sind. Nach dem ersten Wintereinbruch in den vergangenen Tagen sei jedoch festzustellen, dass nicht alle ihrer Verpflichtung zum Räumen und Streuen nachkommen.
Fußgänger werden nicht nur bei der Benutzung der Gehwege, sondern insbesondere auch beim notwendigen Ausweichen auf die Fahrbahn unnötigen Gefahren ausgesetzt. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Winterwartung die Gehwege in einer ausreichenden Breite für den Fußgängerverkehr von Schnee freizuhalten sind. Darüber hinaus ist auf Gehwegen bei Eis und Schneeglätte zu streuen, wobei abstumpfende oder auftauende Streumittel zu verwenden sind.
Es ist nicht zulässig, Schnee und Eis von Grundstücken auf die Straße zu schaffen, in der Absicht, dass nächste Räumfahrzeug „nimmt ihn schon mit“. Dies birgt die Gefahr, dass der Schnee abtaut, das Schmelzwasser gefriert, dadurch Glättegefahr geschaffen wird und erneut gestreut werden muss.
Sofern der Grundstückseigentümer, zum Beispiel wegen Krankheit oder Urlaub, die Reinigung nicht übernehmen kann, ist er trotzdem nicht von der Reinigungspflicht befreit. Er hat dann einen Dritten mit der Reinigung zu beauftragen, wobei er selbst Verantwortlicher für die Reinigung bleibt.
Abschließend werden alle Fahrzeughalter gebeten, ihre Fahrzeuge in den Wintermonaten nicht auf der Fahrbahn, sondern möglichst auf dem Grundstück abzustellen. Nur so kann ein ordnungsgemäßer Winterdienst gewährleistet werden.