Wenn der Arbeitsplatz zur Sauna wird

Ab 26 Grad Raumtemperatur müssen Arbeitgeber handeln


Topnews
Besonders problematisch ist die Hitze in Produktionsbetrieben, in denen es ohnehin warm ist. Dazu zählen etwa Schmieden oder  Gießereien. von s: Rüdiger Kahlke
Besonders problematisch ist die Hitze in Produktionsbetrieben, in denen es ohnehin warm ist. Dazu zählen etwa Schmieden oder Gießereien. © s: Rüdiger Kahlke

28 Grad, 49 Prozent Luftfeuchtigkeit. Das waren im Internet die Wetterdaten für Olpe am Donnerstag, 13. August. Der Sommer meint es gut mit den Sauerländern. Was für die Ferien und Urlauber ein Traum ist, wird für Arbeitnehmer leicht zum Alptraum: Hitze am Arbeitsplatz.


Was tun, wenn schon das Starten des Computers mit Schweißausbrüchen verbunden ist? Noch härter trifft es viele in Produktionsbetrieben oder in den Bauberufen, wo keine Jalousien Schatten spenden können. Die Kreisverwaltung Olpe geht „ganz entspannt“ mit tropischen Temperaturen um, sagt Meinolf Zeppenfeld, Fachbereichsleiter Zentrale Dienste.
Er verweist darauf, dass die Mitarbeiter noch in einem „soliden Gebäude sitzen“, das gut zu belüften sei. An der Sonnenseite können alle Fenster von außen beschattet werden. „Wir helfen uns auch damit, die Türen zum Flur zu öffnen, wenn keine sensiblen Gespräche geführt werden“, sagt Zeppenfeld, der auch für das Personal zuständig ist. Die Verwaltung achtet auf angemessene Kleidung. Aber: wenn es heiß ist, darf der Sachbearbeiter durchaus im kurzärmeligen Hemd am Schreibtisch sitzen. Zeppenfeld: „Ich biete auch Besuchern an, das Jackett abzulegen und ich biete auch Getränke an.“
Rechtliche Vorgaben
Bei der Sparkasse Olpe ist es den Mitarbeitern ebenfalls freigestellt, auf das Sakko zu verzichten. „Viele Geschäftsbereiche sind klimatisiert“, sagt Marketing-Leiter Mario Grunau. Da stelle sich das Problem kaum. Problemtisch wird es bei Raumtemperaturen ab 26 Grad. Da ist der Arbeitgeber gefordert. Der muss dabei das Bürgerliche Gesetzbuch, § 618, im Auge haben. Danach muss der Arbeitsplatz so eingerichtet sein, dass keine Gefahr für Leben und Gesundheit besteht. Nach der Arbeitsstätten-Verordnung muss der Arbeitgeber zudem für „zuträgliche Raumtemperaturen sorgen“, fasst Martin Haselier, Arbeitsrechtler beim Arbeitgeberverband in Olpe die Rechtslage zusammen.
„Kostenlose Getränke sind Standard“
Wird die Temperatur von 26 Grad überschritten, muss der Arbeitgeber für Milderung sorgen. Das heißt aber nicht, dass es hitzefrei gibt, betont Haselier. Durch energieeffiziente Um- und Neubauten werde in der Regel die kritische Temperatur in Büros nicht erreicht. Manche behelfen sich mit mobilen Klimaanlagen oder Ventilatoren. In Produktionsbetrieben werde mit Lüftungssystemen für Frischluft gesorgt. „Kostenlose Getränke sind Standard“, sagt Martin Haselier. Das sei für Familienbetriebe in der Region eine Selbstverständlichkeit.
Wo es organisatorisch möglich ist, kann auch die Arbeitszeit verändert werden. Er kann zum Beispiel eine Stunde vorgezogen werden, um die morgendliche Kühle zu nutzen. Ein streitiges Thema ist die Hitze am Arbeitsplatz für den Arbeitsrechtler nicht. Für die Unternehmen selbst sei es sinnvoll, Regelungen zu treffen oder Getränke zu stellen. „Das ist motivationssteigernd und erleichtert die Arbeit“, sagt Martin Haselier.
Sonnencreme für Bauarbeiter sinnvoll
Auf Baustellen oder im Straßenbau wird das schon schwieriger. Hier muss der „Arbeitgeber für ausreichend Pausen sorgen“, sagt Dirk Meier, Teamleiter Westfalen für das Baugewerbe bei der Industriegewerkschaft Bau (IGBAU). Sommer sei in der Branche Hochsaison. Da müssten die Aufträge abgewickelt werden. In der Praxis heiße das auch 10 bis 14 Stunden Arbeit bei sengender Hitze. Meier: „Das ist bittere Realität.“ Und die Kiste Wasser, die der Baustellenleiter morgens hinstellt, ist schnell leer oder so warm, dass das Wasser kaum mehr trinkbar ist.
Nötig wäre nach Ansicht des Gewerkschafters auch, dass bei Outdoor-Jobs Sonnencreme gestellt wird. „Einige Unternehmen machen das“, so Meiers Erfahrung. Der Grund: weißer Hautkrebs. Die Fälle haben seit einigen Jahren bei Außen-Berufen zugenommen, schildert Meier. Inzwischen ist dieser Krebs anerkannte Berufskrankheit. Die zu verhindern sind auch die Beschäftigten selbst aufgerufen. Dirk Meier rät den Kollegen auf den Baustellen, sich „vernünftig zu kleiden und nicht mit nacktem Oberkörper die Muckis zu zeigen.“ Für halbwegs erträgliche Bedingungen mit ausreichend Flüssigkeitszufuhr und Pausen zu sorgen, müsste nach Ansicht Meiers auch im Interesse der Unternehmen liegen: „Wer sich immer über die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall beklagt, der muss auch dafür sorgen, dass es dazu nicht kommt.“
Tipps der IG Metall
• Arbeitsplatz-Bedingungen sind in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) erfasst. • Die IG Metall hat in Tipps für Arbeitsplatz mögliche Maßnahmen aufgelistet, die bei Hitze angewandt werden können: • Verkürzung der täglichen Arbeitszeit: Beispielweise maximal sechs Stunden pro Arbeitstag bei einer Innenraumtemperatur von 27 bis 29 Grad Celsius, maximal vier Stunden bei 29 bis 31 Grad. Steigen die Temperaturen noch höher, sind nur noch Notfallarbeiten zulässig. • Es gibt zusätzliche stündliche, auf die Arbeitszeit anzurechnende Pausen. Beispielsweise zehn Minuten bei einer Innenraumtemperatur von 27 bis 29 Grad Celsius, 20 Minuten bei mehr als 30 Grad. • Leistungsvorgaben werden reduziert. (Bei mehr als 26 Grad darf es keine Abmahnungen wegen Minderleistung geben!) • Verstärkt könnte auch das Home-Office für die Arbeit der Beschäftigten in Betracht kommen.
Artikel teilen: