Abriss frühestens in drei Jahren

„Pastoratsbrücke": Planungen erfordern lange Vorlaufzeit


  • Kirchhundem, 09.05.2015
  • Von Sven Prillwitz
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Die „Pastoratsbrücke“ in Hofolpe soll abgerissen werden. Allerdings bleibt das marode und gesperrte Bauwerk, das über die B517 und die Ruhr-Sieg-Strecke führt, noch mindestens bis 2018 stehen.


Seit knapp drei Jahren ist die Brücke, die im Besitz der Gemeinde Kirchhundem ist, gesperrt – sowohl für Fahrzeuge als auch für Radfahrer und Fußgänger. Damit reagierte der Rat im Jahr 2012 auf das Ergebnis einer neuerlichen Brückenhauptprüfung, das dem Bauwerk einen ungenügenden Zustand attestiert hatte. Das im Gutachten dringend empfohlene Entfernen des Berührungsschutzes der Oberleitungen auf beiden Seiten der Brücke folgte im vergangenen Jahr. Der Abriss kann laut Mitteilung der Netz AG der Deutschen Bahn frühestens ab 2018 erfolgen. „Eine solche Maßnahme muss detailliert und vorausschauend geplant und in den Takt des DB-System eingearbeitet werden“, begründet Martin Leisse die mehrjährige Vorlaufzeit. Nicht nur technische und Sicherheitsaspekte müssten für die Dauer der Bauarbeiten beachtet, sondern auch ein Schienenersatzverkehr eingerichtet werden, gibt der Bauamtsleiter der Gemeinde zu bedenken. Die Kosten für den Abriss trägt die Gemeinde als Eigentümer.
Ein Anlieger hat Einwände gegen den Abriss
Fünf Anlieger wären von einer Beseitigung der gesperrten Brücke betroffen. Zwei davon haben auf Anfrage der Gemeinde Nutzungsbedarf angemeldet und Bedingungen für den Abriss gestellt bzw. eine Entschädigung gefordert. „Die Ansprüche sind geprüft und weitgehend zurückgewiesen worden, da für die geltend gemachten Ansprüche keine Rechtsgrundlage festgestellt werden konnte“, heißt es dazu in der Sitzungsvorlage des Ausschusses für Bauen, Umwelt und Planung. Weil die in den 1960er Jahren von der Bahn erbaute und später der Gemeinde Kirchhundem übereignete „Pastoratsbrücke“ nie eine Widmung erfahren hat, wird sie nicht als öffentlicher Weg eingestuft.
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