Wählerinformationen zur Stichwahl



Drolshagen. Das Wahlamt weist darauf hin, dass allen Wählern, die auch für die Stichwahl die Briefwahl beantragt haben, die entsprechenden Unterlagen bis Ende dieser Woche zugesandt werden. Der Versand könne erst erfolgen, wenn das Wahlergebnis am Dienstag, 15. September, durch den Wahlausschuss festgestellt worden ist. Somit können die ersten Unterlagen frühestens am Mittwoch verschickt werden. Die Briefwahlstimmen müssen bis spätestens Sonntag, 27. September, 16 Uhr, im Rathaus eingegangen sein. Später eingehende Stimmzettel werdennicht mehr berücksichtigt. Wähler, die im Wahllokal wählen und die Wahlbenachrichtigung der Hauptwahl vernichtet oder verlegt haben, können bei der Stichwahl dennoch abstimmen. Entscheidend für die Wahlberechtigung sei der Eintrag im Wählerverzeichnis. Diese Wähler müssen sich allerdings mit einem Personalausweis oder Reisepass im Wahllokal ausweisen.
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