Infos über Patientenrechte

Antworten auf Fragen wie: Was muss ich wissen? Was sollte ich beachten?


 von Symbol © RioPatuca Images / lia
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Am Freitag, 25. September, referiert ab 18 Uhr Clemens Hoff, Medizinrechtsanwalt aus Köln in der Awo-Begegnungsstätte (Wendebachstraße 9) zum Thema „Individuelle Gesundheitsleistungen“.


Diese Leistungen werden von den Krankenkassen in der Regel nicht übernommen, der Patient muss diese selbst bezahlen. Zusammen mit Stefan Spieren, Facharzt für Allgemeinmedizin und Allgemeinchirurgie, aus Hünsborn wird Clemens Hoff den Nutzen und die rechtlichen Aspekte der individuellen Gesundheitsleistungen erörtern, hier gibt es einiges zu beachten. „Denn über Leistungen, die über das medizinisch Notwendige Hinausgehen – die die Krankenkasse gegebenenfalls nicht bezahlt, müssen Ärzte gesondert aufklären und einen gesonderten Behandlungsvertrag mit dem Patienten abschließen – liegt ein entsprechender Vertrag nicht vor, muss der Patient die erbrachte Leistung nicht bezahlen“, heißt es in der Ankündigung.
Gerät zur Wiederbelebung wird gezeigt
Während und nach der Veranstaltung sollen die Bürger ausreichend Möglichkeit haben, Fragen an die Referenten zu stellen. Wer bereits eine Stunde früher kommen möchte, kann sich ab 17 Uhr im Rahmen der „Woche der Wiederbelebung“, die bundesweit vom 19. bis 26. September stattfindet, die Funktionen eines automatischen Wiederbelebungsgerätes (AED) demonstrieren lassen. Stefan Spieren, Hausarzt aus Hünsborn, hält an seiner Praxis in Hünsborn ein frei zugängliches Gerät für die Bürger vor und wird daran die Bedienung, welche allen gängigen Geräten ähnelt, erklären. Eingeladen sind alle Interessierten, eine Mitgliedschaft in der Awo ist nicht erforderlich. (LP)
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