Infoabend: Vererben und Verschenken


Gerd Willeke, Vorsitzender des VdK-Ortsverbands Wenden, begrüßt Rechtsanwalt und Notar Wolfgang Reither (links).
Gerd Willeke, Vorsitzender des VdK-Ortsverbands Wenden, begrüßt Rechtsanwalt und Notar Wolfgang Reither (links).

Dass der VdK Ortsverband Wenden mit dem Thema seines Informationsabends eine gute Wahl getroffen hatte, zeigte im gut gefüllten Saal des Restaurants Zeppenfeld. Mehr als 100 Teilnehmer wollten etwas über das Thema „Vererben und Verschenken“ erfahren.


Gerd Willeke, der Vorsitzende des VdK-Ortsverbands Wenden, begrüßte als Referenten Rechtsanwalt und Notar Wolfgang Reither aus Olpe. Reither, der auch Fachanwalt für Erbrecht ist, gestaltete den Abend unterhaltsam. Direkt zu Beginn seines Vortrags hatte er den Ratschlag, dass man rechtzeitig ein Testament schreiben solle. Wenn kein Testament vorhanden ist, gelte die gesetzliche Erbfolge des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), nach der die Verwandten in bestimmter Reihenfolge berücksichtigt werden. Erben erster Ordnung sind die Kinder und Adoptivkinder oder – falls diese bereits verstorben sind – deren Kinder. Ein noch lebender Ehegatte oder Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft hat eine besondere Stellung und wird neben diesen Kindern Miterbe.
Höfe-Ordnung als Sonderfall
Wolfgang Reither verdeutlichte zu Beginn seines Vortrages auch, dass er in seinen allgemeinen Ausführungen immer nur den „Normalfall“ unterstellen müsse. Besonderheiten, wie Eheverträge oder Höfe-Ordnung und weitere Besonderheiten könnten im Rahmen eines solchen Vortrages nicht berücksichtigt werden. Die Errichtung eines Testaments kann ein Erblasser selbst vornehmen oder bei einem Notar errichten und beurkunden lassen. Ein Notar berät seine Mandanten über die Folgen bestimmter Formulierungen. Letztlich wird das Testament nach den Wünschen der Mandanten errichtet und beurkundet und im Zentralen Testamentsregister hinterlegt. Eigenhändig errichtete Testamente sind oftmals wegen Formfehler unwirksam und können wegen unklarer Formulierungen zum kostspieligen Streit führen, berichtete der Anwalt.
Warnung vor „Notariats-Kosten-Allergie“
Das eigenerstellte Testament müsse vom Erblasser selbst handschriftlich erstellt werden. Wenn Eheleute gemeinsam ein Testament erstellen, muss einer der Eheleute das Testament handschriftlich schreiben und beide unterschreiben. Reither, der selbst ein „Olper Junge“ ist, sagte: „Viele Sauerländer sind sparsam und haben eine gewisse Notariats-Kosten-Allergie und machen es lieber selbst, obwohl es letztlich teurer wird.“ Bei einem eigenhändig erstellten Testament muss vor dem Nachlassgericht ein Erbschein beantragt werden, was bei einem notariell beurkundeten Testament nicht erforderlich ist. Die Kosten für einen Erbschein sind nach Darstellung von Wolfgang Reither in der Regel höher als die Kosten einer notariellen Testamentsbeurkundung. Im weiteren Verlauf erläuterte Reither die Probleme einer Erbengemeinschaft und dass man auch darauf achten solle, Ersatzerben einzutragen, für den Fall, dass einer der Begünstigten vor dem Erblasser stirbt. Auch die Themen Testamentsvollstrecker, Pflichtteil, Vorabschenkungen und die Besonderheiten, wenn minderjährige Kinder ein Erbe erhalten, wurden von Wolfgang Reither mit Beispielen verständlich dargestellt.
Trotz Erbverzicht zahlen
Gegen Ende der Veranstaltung machte Reither noch einige Ausführungen zum Thema Schenken. Viele der Zuhörer schauten erstaunt, als er Beispiele ausführte im Zusammenhang mit der Übertragung des Eigenheimes an ein Kind, Eintragung von Wohnrecht und Erbverzicht anderer Kinder. Auch bei einem Erbverzicht kann der Verzichtende zu Sozialleistungen herangezogen werden, wenn zum Beispiel der Erblasser bei einem Heimaufenthalt die Kosten des Aufenthalts nicht komplett aufbringen kann und zum Sozialfall wird. Hier konnte er mit seiner Erfahrung die Auswirkungen von vertraglichen Regelungen bei Veränderungen in den jeweiligen Lebenssituationen verdeutlichen. Nach etwa zwei Stunden endete der Vortrag und Gerd Willeke bedankte sich bei seinem Schulkameraden Wolfgang Reither und überreichte ihm zum Dank ein kleines Präsent. Doch auch danach stand Reither noch einigen Teilnehmern für Fragen zur Verfügung. (LP)
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